Erfurt. Thüringen ist mit seiner Klage gegen den Verlauf der umstrittenen Stromtrasse Suedlink endgültig gescheitert

Thüringen Thüringen ist mit seiner Klage gegen den Verlauf der umstrittenen Stromtrasse Suedlink endgültig gescheitert - will seinen Protest dagegen aber fortsetzen. Das Bundesverwaltungsgericht habe die Klage des Freistaates Anfang November aus formellen Gründen abgewiesen, erklärte Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) am Dienstag nach der Sitzung des Kabinetts in Erfurt. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Angaben auf Anfrage.

Die Energiewende werde nicht auf die nötige Akzeptanz stoßen, wenn dabei der Freistaat unverhältnismäßig belastet werde, sagte Infrastrukturminister Hoff. „Ich erwarte, dass bereits bei der Planung der Leitungen die möglichen Alternativen gleichberechtigt geprüft und bewertet werden.“ Das Bundesverwaltungsgericht hatte nach eigenen Angaben Anfang November die Klage des Freistaates als unzulässig abgewiesen.

Thüringen wollte mit der Klage die Bundesnetzagentur zu einer Korrektur des Routenverlaufs zwingen, da diese den Thüringer Vorschlag für eine Alternativtrasse nicht weiter berücksichtigt habe. Die Stromtrasse Suedlink soll Windstrom von Nord- nach Süddeutschland bringen.

Die rot-rot-grüne Landesregierung vertritt die Ansicht, dass der Freistaat mit der bereits fertig gestellten Strombrücke nach Bayern und einer geplanten Trasse durch Ostthüringen seiner Verantwortung für den Netzausbau beim Umstieg auf erneuerbare Energien bereits gerecht wird.

Aus Sicht der Landesregierung verstößt der favorisierte Korridor für den Suedlink durch Südwestthüringen in der Nähe von Eisenach gegen das Gebot der Geradlinigkeit bei neuen Stromtrassen. Das Bundesverwaltungsgericht habe aber nicht die Argumente Thüringens geprüft, erklärte Hoff.

Die Bundesnetzagentur wolle Anfang nächsten Jahres über den Korridorverlauf zum Transport von Windstrom von Nord nach Süd entscheiden. Es gelte dann, erneut die Möglichkeit von Rechtsmitteln zu prüfen. Im Mai war Thüringen bereits mit einem Eilantrag gegen den Trassenverlauf vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert.