Berlin (dpa/tmn). Wer Aussortiertes, Schubladen-, Keller- oder Dachbodenschätze versilbern möchte, kann dies auf Verkaufsportalen oder Ankaufplattformen im Netz tun. So funktioniert's.

Wenn sich alte Smartphones und Notebooks in der Schublade stapeln oder das Rennrad nur noch Platz wegnimmt, wird es Zeit für eine Aufräumaktion. Für den Recyclinghof werden viele der aussortierten Dinge noch viel zu gut sein. Also ab ins Netz damit: Da draußen ist wahrscheinlich jemand, der die Sachen noch gut gebrauchen kann.

Doch wo und wie lässt sich der beste Preis erzielen? Im Netz gibt es eine Vielzahl von Verkaufs- und Ankaufplattformen. „Um das passende Portal zu finden, kann man spezielle Vergleichssuchmaschinen wie „Bonavendi.de“ oder „Woverkaufen.de“ nutzen“, rät Thorsten Nowag von „Finanztip.de“. Die Maschinen finden auch spezialisierte Nischenportale und liefern auch gleich eine schnelle Preiseinschätzung.

Wer breit aufgestellte Anbieter sucht, kann Bücher, CDs, DVDs, Blu-Rays oder Elektronik mit wenig Aufwand auf Portalen wie „Zoxs.de“, „Momox.de“, „Rebuy.de“ oder „Wirkaufens.de“ zu Geld machen.

Smartphones und Tablets sind top für den Wiederverkauf

Besonders geeignet für einen Wiederverkauf sind etwa Smartphones oder Tablets. „Das sind standardisierte Artikel, die klar bewertet werden können“, sagt Simone Vintz von der Stiftung Warentest. „Gleichzeitig steigen die Preise für neue Modelle, was gute Gebrauchte noch attraktiver macht.“

Ein gutes Geschäft machen mit gebrauchten Handys können daher sowohl Käufer als auch Verkäufer: Bei einem Vergleich von Onlineshops für Refurbished-Smartphones ermittelten die Warentesterinnen und -tester eine Preisersparnis von bis zu 50 Prozent. „Im Durchschnitt sparen Kunden rund ein Drittel gegenüber dem Neupreis“, so Vintz.

Wer sein gebrauchtes Smartphone selbst veräußern will, kann es etwa bei „Kleinanzeigen.de“, „Ebay.de“ oder „Quoka.de“ kostenlos einstellen. Gibt es Interessenten oder Direktkäufer, rät Thorsten Nowag dazu, die Kommunikationskanäle und Funktionen der jeweiligen Plattform für die weitere Abwicklung zu nutzen.

Ausschließlich über die jeweilige Plattform kommunizieren

„Die integrierten Chat-Funktionen sind der sicherste Weg“, sagt Nowag. „Man sollte niemals zu WhatsApp oder auf eine private E-Mail wechseln und auch keine Bankdaten oder den Personalausweis herausgeben.“ Zwar seien die Plattformen seriös, allerdings würden sich dort immer auch Betrüger tummeln, die versuchen, mit allen möglichen Maschen an Geld, Daten oder Waren zu gelangen.

Die meisten Verkaufsplattformen bieten auch sichere Bezahlmethoden an, teils in Verbindung mit einem eigenen Käufer- beziehungsweise Verkäuferschutz. „Hierbei wird die gesamte Transaktion über die Plattform abgewickelt, wodurch gewährleistet werden soll, dass der Verkäufer sein Geld und der Käufer seine Ware erhält“, sagt Nowag.

Wer sich für eine Abwicklung außerhalb einer Plattform und über Paypal entscheidet, sollte unbedingt darauf achten, dass die Bezahlung nicht persönlich an Freunde und Familie („Geld an Freunde senden“) erfolgt. „Dann ist die Transaktion nicht durch den Käuferschutz abgesichert“, warnt Carola Elbrecht von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Keine Paypal-Zahlungen an Freunde und Familie

Der Verkäufer spare durch „Geld an Freunde senden“ zwar Gebühren, aber bei Unklarheiten oder im Streit- oder Betrugsfall gebe es keine Klärung und keinen Schutz durch Paypal. Die sicherere und empfehlenswerte Variante ist die Zahlung für einen Einkauf von Waren und Dienstleistungen („Artikel oder Dienstleistung bezahlen“).

Ein anderer Weg, nicht mehr gebrauchte Gerätschaften zu versilbern, sind Ankäufer wie „Clevertronic.de“, „Rebuy.de“ oder „Zoxs.de“. „Eine erste Preisbewertung erfolgt über die Eingabe der Daten via Internet“, erklärt Simone Vintz. „Hier sollte der Kunde den Zustand des Geräts richtig einschätzen und keine Kratzer verschweigen.“

Dann macht das Ankaufportal einen Preisvorschlag. Ist man sich einig, kann etwa das Schubladen-Smartphone kostenfrei an die jeweilige Plattform geschickt werden. Gut verpackt und - wenn es ein Smartphone ist - ohne SIM- und Speicherkarten, mit geladenem Akku und zurückgesetzt auf die Werkseinstellungen, so die Empfehlungen der Stiftung Warentest.

Kostenlose Rücksendung bei Preis-Uneinigkeit

Ist das Smartphone geprüft, meldet sich der Ankäufer mit seinem finalen Preisvorschlag. „Wer mit dem nicht einverstanden ist, der erhält seine Ware kostenfrei zurück“, so Vintz. Bei einem Vergleichstest der Stiftung Warentest hätten die größeren Anbieter mit fairen Ankaufpreisen und einer transparenten Abwicklung überzeugen können.

„Grundsätzlich besser ist es, so einen Ankauf über einen Komplettanbieter abzuwickeln, als über eine Plattform, die nur als Vermittler auftritt“, rät Simone Vintz. Das sei beispielsweise bei Rebuy, Clevertronic oder Zoxs gegeben: Diese Unternehmen kauften die Geräte selbst an, und träten nicht als Vermittler für andere Firmen auf.

Auch für ganz andere Artikel gibt es Ankäufer, speziell im Bereich Kleidung. „Momox.de“ etwa kauft gebrauchte Kleidung ebenso paketweise an wie „Sellpy.de“ oder „Secondlifefashion.de“.

Wer besonders hochwertige Markentextilien oder Designerstücke verkaufen möchte, hat auf spezialisierten Plattformen wie „Rebelle.com“, „Buddyandselly.com“ oder „Vestiairecollective.com“ gute Chancen. Hier erfolgt Stiftung Warentest zufolge mitunter eine genaue Echtheitsprüfung der Ware und vielfach müssten auch Kaufbelege eingereicht werden.

Es ist wie so oft nicht alles Gold, was glänzt

Was in der Theorie gut klingt, klappt in der Praxis allerdings nicht immer, wie die Verbraucherzentralen anhand von Rückmeldungen feststellen. Zumeist würden sich Verbraucherinnen und Verbraucher über Ankaufportale beschweren, weil sie zu lange auf eine Rückmeldung warten, der final angebotene Preis von dem zuerst angebotenen deutlich abweicht oder weil sie ihre Ware in einem schlechteren Zustand oder unvollständig zurückerhielten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband rät daher dazu, bereits vor dem Versand an Ankaufplattformen ein paar Dinge zu beachten. „Von blumigen Werbeversprechen wie „fester Ankaufpreis“ oder „taggleiche Prüfung“ sollte man sich nicht blenden lassen“, sagt Carola Elbrecht. Wer sich bei einer Plattform unsicher ist, kann erst einmal einen Blick auf deren Bewertungen im Netz werfen.

Das Handeln wird vom Finanzamt beobachtet

Erfolgreiche Privatverkäuferinnen und Privatverkäufer sollten wissen, dass es steuerliche Grenzen gibt, die eingehalten werden müssen. Wer weniger als 30 Artikel im Jahr verkauft und dabei nicht mehr als 2000 Euro einnimmt, muss nichts weiter tun.

Bei Verkäuferinnen und Verkäufern, die über diesen Grenzen liegen, sind die Plattformen angehalten, nach der Steuer-Identifikationsnummer zu fragen, heißt es bei „Finanztip.de“. Das bedeutet aber nicht, dass man dann auch automatisch Steuern auf die Einnahmen aus den Verkäufen zahlen muss. Vielmehr gehe es den Finanzämtern darum, festzustellen, ob die Verkäuferin oder der Verkäufer bereits gewerblich handelt.