Erfurt. In Kassel steht derzeit ein falscher Arzt vor Gericht, der mehrfach Arbeitgeber mit gefälschten Papieren getäuscht haben soll. In Thüringen sieht man sich bei solchen Fällen auf der sicheren Seite.

Thüringen sieht sich bei der Verhinderung von falschen Ärzten auf der sicheren Seite. „Uns sind keine Fälle von falschen Ärztinnen oder Ärzten in Thüringen bekannt“, sagt Ulrike Schramm-Häder, Sprecherin der Landesärztekammer.

Für die Berufserlaubnis oder Approbation ist in Thüringen das Landesverwaltungsamt zuständig. In Kooperation mit der Kammer würden Dokumente dort seit zwei Jahren fälschungssicher ausgegeben. „Unser ,Verifikationsprojekt‘ gilt sowohl für Approbations- als auch auf Kammerurkunden wie die Facharztzulassung. Anfang 2017 erhielten zunächst ausländische Ärzte, Pharmazeuten sowie inländische Zahnärzte und Psycho-therapeuten fälschungssichere Approbationsurkunden. Seit Mitte des gleichen Jahres erhalten zudem alle Ärzte und Pharmazeuten sowie medizinische Fachkräfte, die in Thüringen studiert haben oder ausgebildet wurden, fälschungssichere Dokumente“, so Schramm-Häder.

Ein falscher Arzt steht derzeit in Kassel vor Gericht. Vorgeworfen werden dem 37-Jährigen syrischer Abstammung Betrug, Urkundenfälschung und versuchte Körperverletzung. Mehrfach soll er Arbeitgeber mit gefälschten Papieren getäuscht haben und als Mediziner eingestellt worden sein.

Hessen: zwölf Fälle in den vergangenen fünf Jahren

Laut Anklage waren Zulassungen, Promotionsbescheinigungen, Zeugnisse, Sprachkursteilnahmen, Hochschulzertifikate und Aufenthaltstitel nicht echt. Seit 2014 gab es in Hessen zwölf ähnliche Fälle, davon sieben in Praxen und fünf in Kliniken.

Verschärfter Datenschutz und moderne Kopiertechniken erschwerten Arbeitgebern das Erkennen von Hochstaplern im Arztberuf. Farbkopien seien von Originalen oft kaum noch zu unterscheiden, sagt Ulrike Schramm-Häder. Allerdings sei es Aufgabe von Approbationsbehörde und Ärztekammer, aber auch von Arbeitgebern, die Echtheit der Dokumente aller Antragsteller kritisch zu prüfen. Das gelte für in- und ausländische Ärzte gleichermaßen. Bei Letzteren müssten Dokumente von einem staatlich vereidigten Übersetzer vorgelegen werden.

In Thüringen war 2014/2015 wegen Urkundenfälschung berufsrechtlich gegen einen Arzt ermittelt worden. Dabei ging es jedoch nicht um medizinische Tätigkeiten, sondern um falsche Angaben zur Ärzteversorgung. Länger zurück liegt der Fall eines Fußpflegers, der sich in Kromsdorf (Weimarer Land) als Arzt ausgab und dafür verurteilt wurde. Auch in Altenfeld (Ilm-Kreis) flog ein Betrug auf.

Bei Anstellung vermutlich auf frühere Referenzen verlassen

Laut Ulrike Schramm-Häder zeige auch der Kassel-Fall, dass Betrüger häufig über medizinische Kenntnisse verfügten und man sich bei ihrer Anstellung vermutlich auf frühere Referenzen verlassen habe. „Bei konsequenter Verifikation von Urkunden müssten solche Fälle allmählich der Vergangenheit angehören“, so die LÄK-Sprecherin.

Barcode macht Dokumente fälschungssicher:

  • Bei dem von der Landesärztekammer in Thüringen (LÄK) mitentwickelten Verifikationssystem werden Urkunden mit einem eindeutigen Barcode versehen. Dieser repräsentiert ein Dokument mit den jeweiligen Inhalten und kann online über den Webservice www.kammerservice.de auf Echtheit überprüft werden. Weltweit und rund um die Uhr ist so nachvollziehbar, ob bei der Kammer-Anmeldung des Arztes oder bei der Anstellung in Klinik oder Praxis alles seine Richtigkeit hat. Für LÄK-eigene Dokumente war die Sicherung bereits 2014 eingeführt worden, seit 2017 wird sie auch vom Landesverwaltungsamt genutzt.