Fitnessstudios in Thüringen bleiben vorerst geschlossen. Das geht aus einer Eilentscheidung des 3. Senats am Oberverwaltungsgericht (OVG) in Weimar hervor. „Die Betriebsschließung für Fitnessstudios im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gilt weiter“, heißt es in einer Erklärung des OVG. Alle aktuellen Infos im kostenlosen Corona-Liveblog.
Die Richter lehnten im Eilverfahren ab, die „Thüringer Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus“ vorläufig außer Kraft zu setzen. Der Betreiber eines Fitnessstudios wollte mit seinem Eilantrag die sofortige Öffnung erreichen, bis in einem späteren gerichtlichen Normenkontrollverfahren die Schließungsanordnung grundsätzlich überprüft worden ist.
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Richter sehen Zwangsschließung nicht als unverhältnismäßig an
Die Richter sehen in der durch das neuartige Corona-Virus ausgelösten Erkrankung, eine „nach dem Infektionsschutzgesetz zu bekämpfende“ und im ganzen Bundesgebiet verbreitete Infektionskrankheit. Daher gebe es gewichtige Gründe, anzunehmen, dass die Untersagung des Betriebs eines Fitnessstudios nicht unverhältnismäßig sei.
„Schwierigste Rechtsfragen“ durch Einschränkungen der Grundrechte
Das OVG räumt allerdings ein, dass der Erlass infektionsschutzrechtlicher Regeln, wegen der erheblichen Risiken für Leib und Leben durch die Pandemie, auf der einen Seite und die derzeit gravierenden Beschränkungen der Grundrechte auf der anderen Seite, schwierigste Rechtsfragen aufwerfen. Diese müssten aber zu einem späteren Zeitpunkt - nicht zuletzt durch Verfassungsgerichte - geklärt werden, heißt es.