Erfurt/Greiz. Mit den Beschränkungen in der Warnstufe drei werde vielen Menschen der Besuch etwa von Gaststätten „durch die Hintertür unmöglich gemacht“, findet die Greizer Landrätin Martina Schweinsburg. Das Gesundheitsministerium verteidigt die Regelung.

Das Thüringer Gesundheitsministerium hat die Verschärfung des Thüringer Ermächtigungserlasses, die am Samstag in Kraft getreten war, gegen die neuerliche Kritik des Thüringischen Landkreistages verteidigt. Mit der Entscheidung, dass die Landkreise und kreisfreien Städte in der Warnstufe drei die Modelle 2G oder 3G-Plus bei Veranstaltungen oder in bestimmten Einrichtungen zur Pflicht machen müssen, habe das Ministerium nicht nur dem Wunsch vieler Kommunen nach einer zentralen Vorgabe entsprochen. Auch von Veranstaltern und Gastronomen sei ein solches Signal an das Ministerium herangetragen worden, erklärte eine Sprecherin. Schließlich verlagere sich das Geschehen derzeit wieder mehr in die Innenräume, so dass dort – auch im Sinne einer wirtschaftlichen Auslastung - stärkere Schutzmaßnahmen vor Corona ergriffen werden müssten.

Aktueller Wochenbericht listet zwei Ausbrüche in Restaurants auf

Zudem komme das Land gar nicht umhin, Maßnahmen zu verschärfen, wenn in den Landkreisen mindestens zwei der drei maßgeblichen Werte überschritten seien, betonte die Sprecherin. Wenn also etwa die Sieben-Tage-Inzidenz und die Hospitalisierungsrate besorgniserregend gestiegen seien, müsse den Kommunen Werkzeuge an die Hand gegeben werden, um das Infektionsgeschehen einzudämmen.

Ausdrücklich widerspricht das Ministerium der Behauptung von Landkreistag-Präsidentin Martina Schweinsburg (CDU), in noch keinem Fall sei eine Infektion in einer Gaststätte nachgewiesen worden. Die meisten Infektionen erfolgten zwar im privaten Bereich, in Schulen, Kindergärten und am Arbeitsplatz. Doch auch der aktuelle Wochenbericht liste wieder zwei Ausbrüche in Restaurants auf. Schweinsburg hatte in einem MDR-Interview gesagt, dass bei hohen Inzidenzen eine „gewisse Verschärfung“ nötig sei. Diese müsse aber dort ansetzen, „wo der Großteil der Ansteckungen“ erfolgt. Das seien vor allem Schulbusse, nicht Gaststätten oder der Einzelhandel.