Erfurt. Bei Verstößen gegen Verordnungen werden Bußgelder fällig.

Im Zuge der Corona-Pandemie ergeben sich viele Fragen, die wir mit Hilfe von Experten beantworten wollen. Alle aktuellen Entwicklungen im Corona-Live-Blog

In meinem Betrieb werden Masken verteilt, die wir aber selbst bezahlen sollen. Ist das rechtens?

Dazu erklärt das Bundesarbeitsministerium: Es ist verboten, Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen den Beschäftigten aufzuerlegen, das regelt der Paragraf 3, Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes. Nach der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung muss der Arbeitgeber seinen Beschäftigten in bestimmten Fällen geeignete Masken zur Verfügung stellen. Die Kosten für diese individuellen Schutzmaßnahmen muss der Arbeitgeber tragen, es sei denn, dass die entsprechenden Masken den Beschäftigten von anderer Stelle kostenlos zur Verfügung gestellt werden, zum Beispiel von Seiten des Bundes oder der Länder oder von Sozialversicherungsträgern.

Wie hoch fallen mögliche Bußgelder aus, wenn Arbeitgeber sich nicht an die Corona-Arbeitsschutzverordnung halten?

Das hängt von Art und Umfang des Verstoßes ab und richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Das Arbeitsschutzgesetz sieht einen Bußgeldrahmen bis maximal 30.000 Euro vor.