Erfurt. Nicht nur auf Tattoo- oder Kosmetikstudios kommen neue Regelungen, was kosmetische Anwendungen betrifft, zu - auch Ultraschall-Untersuchungen gibt es nur noch eingeschränkt.

Betreiber von Tattoo- oder Kosmetikstudios, die mit Lasern und Tattoo- oder IPL-Licht (Xenonlicht) zur Haarentfernung arbeiten, müssen dies seit diesem Jahr anmelden. Das Thüringer Gesundheitsministerium hat dafür eine Anzeigepflicht für kosmetische Anwendungen mit nichtionisierender Strahlung angeordnet. Ebenfalls meldepflichtig sind Ultraschall-Anwendungen zur Fettreduktion sowie Anlagen mit elektromagnetischen Feldern, wie sie etwa in Sportstudios zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation angewendet werden. Laut Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) können beim Einsatz solcher Strahlungsquellen am Menschen zu kosmetischen Zwecken erhebliche Gesundheitsrisiken entstehen.

Die Thüringer „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung“ trat zum Jahreswechsel in Kraft. Betreiber müssen den Betrieb spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme beim Landesamt für Verbraucherschutz anzeigen. Wurde die Anlage bereits im Vorjahr betrieben, hat die Anzeige bis Ende März zu erfolgen. Auch Ultraschall-Untersuchungen zu nichtmedizinischen Zwecken an Schwangeren („Baby-Kino“) sind verboten.