Weimar. Viele Praxen bieten offene Sprechstunden an.

Ärzte und gesetzliche Krankenkassen haben sich auf Eckpunkte zur Umsetzung des Terminservicegesetzes (TSVG) geeinigt. Das teilt die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KV) auf ihrer Internetseite mit. Das Gesetz trat am 11. Mai dieses Jahres in Kraft. Einige Neuerungen gelten bereits, bei anderen ist dies ab September oder später der Fall.

Schon jetzt dürfen Ärzte Untersuchungen und Behandlungen bei Patienten extrabudgetär abrechnen, für die durch die Terminservicestellen oder einen Hausarzt Termine vermittelt wurden. Ab September kann auch die Behandlung von Neupatienten extrabudgetär geltend gemacht werden. Als Neupatient gilt, wer seit zwei Jahren nicht mehr in der Praxis behandelt oder untersucht wurde. Vermitteln Hausärzte einen Facharzttermin, erhalten sie dafür zehn Euro Zuschlag. Dafür muss der vermittelte Termin innerhalb von vier Kalendertagen nach Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit liegen.

Extrageld gibt es zudem für maximal fünf offene Sprechstunden je Woche. Dazu einigte man sich auf die jeweiligen Arztgruppen, die eine offene Sprechstunde anbieten müssen: Augenärzte, Chirurgen, Gynäkologen, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Nervenärzte, Neurologen, Orthopäden, Psychiater und Urologen. Durch die Regelungen sei es nun möglich, dass sich die vom Gesetzgeber gewollte Mehrarbeit für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte auch auszahlen könne, sagte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen.