Erfurt. Laut Robert-Koch-Institut begründet die Anzeige „erhöhtes Risiko“ keinen Anspruch auf einen Test. Zuständigkeit liegt beim Arzt oder Gesundheitsamt
Wenn die Corona-Warn-App auf Rot umspringt: Kein Anspruch auf Test
Von Hanno Müller
Erfurt. Laut Robert-Koch-Institut begründet die Anzeige „erhöhtes Risiko“ keinen Anspruch auf einen Test. Zuständigkeit liegt beim Arzt oder Gesundheitsamt
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