Erfurt. Die Kindergartenzeit verlängern und die Schule um ein Jahr aufschieben? In Thüringen stellt sich nur für einen Bruchteil der Eltern die Frage der Rückstellung ihrer Sprösslinge.

Die spätere Einschulung von Kindern bleibt in Thüringen die Ausnahme. In den vergangenen fünf Jahren wurden jeweils nur für rund sechs Prozent der schulpflichtigen Kinder Anträge auf eine Zurückstellung genehmigt, wie aus Zahlen des Bildungsministeriums in Erfurt hervorgeht. Grundsätzlich beginnt für Kinder in Thüringen die Schulpflicht, wenn sie am 1. August eines Jahres sechs Jahre alt sind.

Im zurückliegenden Schuljahr wurden von den 19 719 Kindern 1225 zurückgestellt. Diese besuchen nun erst in dem am 19. August beginnenden neuen Schuljahr erstmals den Unterricht.

Wille der Eltern zählt

Im Nachbarland Bayern zählt in diesem Jahr erstmals der Wille der Eltern für die Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September geboren wurden. Die Eltern können selbst entscheiden, ob ihre Kinder jetzt oder erst 2020 eingeschult werden.

Das Alleinentscheidungsrecht der Eltern wird in Thüringen jedoch abgelehnt. Sowohl Ministerium, Lehrerverband als auch die Bildungsgewerkschaft GEW halten an der bisherigen Einschulungspraxis in Thüringen fest.

Die Eltern können den späteren Schulbesuch zwar beantragen, alleine bestimmen dürfen sie darüber in Thüringen aber nicht. Auch künftig sollen die Schulleiter auf Grundlage der schulärztlichen Untersuchung über eine spätere Einschulung entscheiden, hieß es aus dem Ministerium.

Der Landtag hatte im Juni ein neues Schulgesetz beschlossen, das 2020/21 in Kraft tritt. Demnach kann ein schulpflichtiges Kind im Ausnahmefall auf Antrag der Eltern einmal für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, „wenn aufgrund einer medizinischen Indikation die Voraussetzungen für ein erfolgreiches schulisches Lernen noch nicht gegeben sind“.

Kompetenz von Pädagogen

Zwar könnten Eltern ihre Kinder einschätzen, erklärte Ministeriumssprecher Frank Schenker. Diese Einschätzung erfolge jedoch vordergründig aus dem privaten Erleben. Ähnlich sieht das die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Thüringen.

„Die Kompetenz von Pädagogen ist in dieser Frage höher einzuschätzen, als der liebevolle Blick der Eltern auf das Kind“, betonte GEW-Landesvorsitzende Kathrin Vitzthum. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf Fehleinschätzungen der Eltern beim Übergang ihrer Kinder aufs Gymnasium. „Eltern setzen sich über die Empfehlung der Lehrer hinweg und pochen auf den Gymnasiumsbesuch, obwohl ihre Kinder noch nicht reif dafür sind.“

Der Thüringer Lehrerverband argumentierte, dass die Einschulungsentscheidung im Dialog mit den Eltern getroffen wird. Die bisherige Praxis, in der pädagogisches und ärztliches Fachpersonal mit im Boot sitze, habe sich bewährt, sagte Fred Hamann, Mitglied der Landesleitung des Verbandes.

Eine Mutter aus dem Wartburgkreishatte vor der Sommerpause eine Petition an den Landtag gerichtet. Sie wollte erreichen, dass Eltern über eine spätere Einschulung entscheiden können. Die Petition sei in dem für das Gesetzgebungsverfahren federführenden Bildungsausschuss zwar beraten worden, habe aber keinen Einfluss auf das verabschiedete Schulgesetz gehabt, sagte ein Landtagssprecher.

Immer mehr Vorschulkinder haben einen Förderbedarf