Berlin. Ein Pool ist für viele Eigentümer ein Traum. Allerdings darf nicht jeder einfach ein Schwimmbecken auf seinem Grundstück bauen. Wann ist eine Baugenehmigung erforderlich?

Ein eigener Swimmingpool - das ist ein Traum, den sich viele Hauseigentümer erfüllen wollen. Im Sommer einfach direkt vor der Haustür ins kühle Nass zu springen, ist eine verlockende Aussicht. Doch darf jeder einfach einen Pool auf seinem Grundstück errichten? Welche rechtlichen Aspekte sind dabei zu beachten?

Wer in behördlichen Dokumenten nach Antworten auf diese Fragen sucht, wird nur schwer fündig. "Der Begriff Swimmingpool findet sich in den Bauordnungen nämlich nicht", sagt der Berliner Rechtsanwalt Rolf Kemper von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein.

Baugenehmigung oft nicht nötig

Gute Nachrichten für Hauseigentümer: "Schwimmbecken mit einem Volumen von bis zu 100 Kubikmetern brauchen in den meisten Fällen keine Baugenehmigung, wenn sie in einem bauplanungsrechtlichen Innenbereich liegen und Nebenanlage zu einem Wohngebäude sind", stellt Rolf Kemper klar. Das schließt eine temporäre Überdachung ein.

Im baurechtlichen Außenbereich, also beispielsweise auf Grundstücken, die außerhalb von Bebauungsplangebieten und faktischen Bebauungszusammenhängen oder Ortsteilen liegen, sieht es anders aus. "Fast regelmäßig ist dort ein Swimmingpool unzulässig", weiß Kemper.

Blick in Bebauungspläne werfen

Auch wenn keine Baugenehmigung erforderlich ist, sind baurechtliche Vorschriften einzuhalten. Denn Gartenpools, auch Aufstellpools, sind bauliche Anlagen. "Das Bauplanungsrecht entscheidet, wo ich etwas bauen darf", so Kemper.

Bauherren sollten in die Bebauungspläne ihrer Kommune schauen, bevor sie loslegen. Denn es kann sein, dass dort Vorgaben enthalten sind, die einen Poolbau verhindern, sagt Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbandes Privater Bauherren (VPB) in Berlin.

Ein normal großer Pool gilt planungsrechtlich als Nebenanlage. Er ist zulässig, wenn der Bebauungsplan Nebenanlagen nicht ausdrücklich ausschließt. Sind aber Nebenanlagen nicht zulässig, ist auch ein einfaches Becken planungsrechtlich untersagt.

"Zu beachten ist auch, dass der Swimmingpool als Nebenanlage dem Haus untergeordnet ist, und zwar auch funktional und räumlich-gegenständlich", sagt Freitag m Hinblick auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bereits von 2004 (Az.: 4 C 10.03 ). Ist das Schwimmbecken nicht untergeordnet im Sinne der Baunutzungsverordnung, hat der Nachbar ein Abwehrrecht, das er klageweise durchsetzen kann.

Überdachter Pool kann Gebäude sein

Fest mit dem Haus verbundene Schwimmbecken sind rechtlich ganz anders als separat stehende Pools im Garten zu behandeln. "Ist der Pool überdacht und von Glaswänden umfasst, handelt es sich um ein Gebäude. Das kann dann genehmigungspflichtig sein", so Holger Freitag. Auch ein Pool, der direkt an das bestehende Haus angebaut wird, muss in den meisten Fällen gemeinsam mit dem Gebäude genehmigt werden.

Um des nachbarschaftlichen Friedens willen, sollten Poolbauer auch dann an angemessene Abstände zu den Grundstücksgrenzen denken, wenn ihr Schwimmbecken nicht als Gebäude eingestuft ist, rät Ute Wanschura, Geschäftsführerin des Bundesverbands Schwimmbad & Wellness. Die für Gebäude vorgeschriebenen Abstände von 2,50 bis 3 Meter zu den Nachbargrundstücken können eine Orientierung sein.

Ein wichtiger Punkt ist der Geräuschpegel, der mit einem Swimmingpool verbunden sein kann. Während der Lärm spielender Kinder von der Nachbarschaft weitestgehend hingenommen werden muss, ist das bei nächtlichen Poolpartys anders.

Auch technische Geräusche können die Ruhe stören. Beheizbare Pools werden oft mit Wärmepumpen kombiniert, die brummende Töne erzeugen. "Hier hat der Bauherr in einigen Bundesländern die Pflicht, einen Standort mit Abstand zur Nachbargrenze zu finden", so Kemper.

Sicherheit nicht vergessen

Wichtig ist auch das Thema Sicherheit. "Ein Pool im Garten ist ein reizvoller Ort für Kinder. Aber er ist auch eine Unfallquelle. Da man nicht zu jeder Zeit alles im Blick haben kann, empfiehlt sich eine Kindersicherung", so Wanschura. Gesetzlich vorgeschrieben ist das nicht, aber der Eigentümer muss mögliche Gefahren auf seinem Grundstück abwehren.

Welche Sicherung für den Pool die Richtige ist, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. "In Frage kommen zum Beispiel ein Poolalarmsystem, eine Sicherheitsabdeckung oder eine einfache Umzäunung." Bauherren sind verpflichtet, sich über alle rechtlichen Fragen zu informieren, die mit einem Poolbau verbunden sind. Dabei sind die Regelungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.

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