Erfurt. Zwei Polizisten, denen gemeinschaftliche Vergewaltigung vorgeworfen wird, müssen sich vor Gericht verantworten. Die Auswertung von Handydaten eines Angeklagten könnte noch Wochen dauern.

Im Prozess gegen zwei Polizisten, denen gemeinschaftliche Vergewaltigung im besonders schweren Fall vorgeworfen wird, hat sich die Auswertung von Handydaten eines Angeklagten bisher als schwierig erwiesen. Ähnlich anspruchsvoll wie eine Organtransplantation sei die Aufgabe, die Daten, darunter ein gelöschtes Handyvideo, zu retten und auszuwerten, hieß es in einer Mitteilung des Experten. Diese verlas die der Vorsitzende Richter am Landgericht Erfurt am Mittwoch.

Die Richter müssen in dem Prozess vor allem klären, ob die suspendierten angeklagten Polizisten bei einem Diensteinsatz im September vergangenen Jahres eine damals 32 Jahre alten Frau vergewaltigt haben. Die Angeklagten haben dagegen ausgesagt, einvernehmlichen Geschlechtsverkehr ohne Kondome mit der Frau gehabt zu haben.

In der Anklage heißt es, die Männer hätten eindeutig gegen den Willen der Frau gehandelt. Sie sei bei der Tat auch leicht verletzt worden. Erschwerend kommt nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hinzu, dass die Polizisten bei der Tat ihre Dienstwaffen dabei hatten.

Der ältere der heute 23 und 28 Jahre alten Angeklagten hatte im Prozess gesagt, er habe den Sex mit seinem Smartphone gefilmt. Später habe er die Aufnahmen aber gelöscht und das Handy in einen Bach geworfen. Das Gerät konnte zwar geborgen werden. Laut der Mitteilung des Experten sei eine einfache Reparatur aber nicht mehr möglich. Speicherelemente müssten in ein intaktes Vergleichgerät übertragen werden. Das sei aufwendig und daure vermutlich noch mehrere Wochen. Die Erfolgsaussichten dafür lägen bei 20 bis 30 Prozent.

Auch der Vater des älteren Angeklagten war zur Verhandlung am Mittwoch geladen. Er machte jedoch von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.