Ilmenau. Gerichtsbericht Weil ein Angeklagter zu seiner Hauptverhandlung nicht anwesend ist, droht ihm Gefängnis

Kurzen Prozess machten in dieser Woche Staatsanwaltschaft und Richter Jörg Türpitz im Fall eines Angeklagten. Weil der wegen Hehlerei beschuldigte Bewohner aus dem Ilm-Kreis unentschuldigt zu seiner Verhandlung fehlte, wurde Haftbefehl beantragt.

Die Strafprozessordnung sieht laut Paragraf 230 vor, dass eine Hauptverhandlung nicht stattfinden kann, wenn der Beschuldigte fehlt. In Absatz 2 heißt es allerdings: „Ist das Ausbleiben des Angeklagten nicht genügend entschuldigt, so ist die Vorführung anzuordnen oder ein Haftbefehl zu erlassen, soweit dies zur Durchführung der Hauptverhandlung geboten ist.“ Auch die Anwältin des Angeklagten hatte zuvor nichts mehr von ihrem Mandanten gehört. Kurz vor der angesetzten Verhandlung diese Woche wurde deshalb gleich mehrfach versucht, Kontakt zu dem Beschuldigten aufzunehmen.

Richter Jörg Türpitz verschob dafür den Beginn der Sitzung um 15 Minuten. Als der Angeklagte schließlich telefonisch erreicht wurde, gab er an, gar keine Ladung zum Termin erhalten zu haben. Doch laut Gericht sei ihm der Sitzungstermin schriftlich an seinen Wohnsitz zugestellt worden.

Wenig später rief der Mann erneut bei der Ilmenauer Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnstadt an und erklärte, er wolle jetzt doch mit einem Taxi zur Verhandlung kommen. Da war die Entscheidung über den Haftbefehl allerdings bereits gefallen. „Ich renne dem Angeklagten nicht hinterher“, erklärte Richter Türpitz verärgert.

Nach Angaben des Gerichts steht der Angeklagte derzeit unter offener Bewährung.