Ohrdruf. Wahl 2019 Angelegenheit für Ohrdruf erledigt

Die NPD hat in einem Eilantrag Widerspruch gegen die Verfügung zur Beseitigung der Wahlplakate der Stadt Ohrdruf eingelegt. Wie das Verwaltungsgericht Weimar am Dienstag mitteilte, sei dem Widerspruch der Partei stattgegeben worden, da die Verfügung an Verfahrensfehlern leide.

Diese sieht das Verwaltungsgericht unter anderem darin, dass die NPD nicht angehört wurde und sich der Bescheid des Weiteren auf einen Verstoß der öffentlichen Ordnung beziehe. „Dieser rechtfertigt, anders als der Straftatbestand der Volksverhetzung, aber keinen Eingriff in die Freiheiten der Partei“, sagte Elke Heßelmann, Präsidentin des Gerichts.

Das Ohrdrufer Ordnungsamt habe unterdessen die rechtliche Situation erneut geprüft, nachdem das Verwaltungsgericht Weimar die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wegen Formfehlern im Bescheid der Stadt wiederhergestellt habe, teilte die Stadtverwaltung am Mittwoch mit. Da bei dieser Überprüfung jedoch festgestellt wurde, dass die besagten Plakate in der Stadt Ohrdruf nicht mehr hängen, gelte der Verwaltungsakt gemäß Paragraf 43 Absatz 2 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes als erledigt, hieß es aus dem Rathaus weiter.