Schlotheim. Stadt beantragt Namensänderung. Räte müssen einberufen werden

Die Stadt Schlotheim will den für die neue Landgemeinde vereinbarten Namen „Nottertal – Heilinger Höhen“ in „Schlotheim“ ändern lassen. Innerhalb des laufenden Gesetzgebungsverfahrens für die Gemeindeneugliederung wurde der Antrag dazu bereits beim Land gestellt. Allerdings fehlt noch die Zustimmung des Schlotheimer Stadtrates und der fünf beteiligten Gemeinderäte in Bothenheilingen, Issersheilingen, Kleinwelsbach, Neunheilingen und Obermehler .

Begründet wird der neue Name damit, dass es bei den Bürgerversammlungen in den Fusionsgemeinden wiederholt Unverständnis über das Namens-Konstrukt gegeben habe. Außerdem sei „Schlotheim“ schon der bisherige Name der Verwaltungsgemeinschaft, aus der zum 1. Januar 2020 die neue Landgemeinde hervor gehen soll. „Nottertal-Heilinger Höhen“ sei ein Kompromiss gewesen, auf den man sich im Fusionsvertrag vom 16. November 2018 geeinigt habe, heißt es in einer Beschlussvorlage der Verwaltung. Möglichst viele Fusionsgemeinden sollten sich damit identifizieren. Alternative Vorschläge gab es nicht. Die Namensänderung zu „Landgemeinde Schlotheim“ wird nun zum Teil in Dringlichkeitssitzungen am Montag und Dienstag nach der Wahl den (alten) Stadt- und Gemeinderäten zur Abstimmung vorgelegt, denn am 29. Mai endet die Anhörungsfrist. Alle sechs Kommunen müssen zustimmen, damit die Änderung wirksam werden kann. Die Stadt Schlotheim tagt dazu bereits am Montag um 19 Uhr. Körner und Marolterode wollen nicht zur Landgemeinde.