Erfurt. Disco-Betreiber in Thüringen sollen künftig zwischen einem 2G- oder 3G-Plus-Modell wählen können. Ein Konzept auch für die Hochschulen? Politiker sind skeptisch - vor allem wegen einer Gruppe.

Die angepeilte 3G-Regel für die Thüringer Hochschulen ist aus Sicht von Hochschulpolitikern im Landtag der richtige Weg. Anders als bei Veranstaltungen, für die künftig zwischen 2G- und 3G-Plus gewählt werden kann, gehe es an der Hochschule um das Recht auf Bildung, sagte der hochschulpolitische Sprecher der Linksfraktion im Landtag, Christian Schaft.

Der Grünen-Hochschulpolitiker Olaf Müller sagte: "2G an der Hochschule wird nicht funktionieren. Damit schließen wir nämlich eine ganze Gruppe per se aus." Damit bezog er sich auf internationale Studierende, die teils mit Impfstoffen geimpft wurden, die in Deutschland nicht anerkannt sind.

Semester soll mit 3G-Regel starten

Die Landesregierung hatte jüngst angekündigt, Veranstaltern von Messen und Jahrmärkten sowie Club-Betreibern die Wahl zwischen 2G und einem 3G-Plus Modell lassen zu wollen. Während bei 2G nur Geimpfte und Genesene Zutritt bekommen, können beim 3G-Plus-Modell auch Ungeimpfte rein, wenn sie einen negativen PCR-Test oder einen speziellen Alternativtest vorzeigen können.

Laut Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) ist eine ähnliche Regelung für Hochschulen zunächst nicht vorgesehen. "Wir haben eine Regelung für die Hochschulen und die besteht jetzt erstmal", sagte er. Starten soll das Semester mit der 3G-Regel und der Kontrolle der Nachweise mittels Stichproben.

Aus Sicht von Schaft und Müller muss insbesondere für die internationalen Studierenden noch eine Lösung gefunden werden. "Gegenüber denen haben wir eine Verpflichtung", sagte Müller. Er plädierte für eine Auffrischungsimpfung mit einem hier zugelassenen mRNA-Impfstoff nach sechs Monaten. Einige Impfstoffe wie etwa der russische Sputnik V sind von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) nicht zugelassen. Wer mit ihnen geimpft ist, gilt im Rahmen der 3G-Regel als ungeimpft.

Spezielle Impftage für Studierende

Schaft sagte, er hoffe auf eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission, ob für Menschen die etwa in Russland geimpft wurden, eine Nachimpfung mit einem hier zugelassenen Impfstoff möglich ist. Thüringen habe als bislang einziges Bundesland beim Robert Koch-Institut angefragt, wie mit solchen Fällen verfahren werden soll. "Ich weiß nicht, ob das die anderen Länder bislang nicht interessiert hat."

Die Landesregierung hat rund um den Semesterstart spezielle Impftage für Studierende ins Leben gerufen, die sich an Studienanfänger und ausländische Studierende richten. Für die internationalen Studierenden, die vorher schon mit anderen Impfstoffen geimpft wurden, gebe es keine offizielle Empfehlung, hieß es aus dem Ministerium. Die letzte Entscheidung liege jedoch bei dem behandelnden Arzt.

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