Erfurt. Die gemeinsame thüringisch-sächsische Justizvollzugsanstalt in Zwickau wird offenbar doppelt so teuer wie ursprünglich geplant. Thüringen muss mit 124,5 Millionen Euro rechnen.

Das geplante gemeinsame Gefängnis für Sachsen und Thüringen in Zwickau wird deutlich teurer als ursprünglich gedacht. Das geht aus der Antwort des Infrastrukturministeriums auf eine Kleine Anfrage des FDP-Angeordneten Dirk Bergner hervor. Demnach betragen die bisher genehmigten Gesamtbaukosten rund 276 Millionen Euro. Als der Staatsvertrag über die Errichtung des gemeinsamen Gefängnisses im Jahr 2014 abgeschlossen wurde, waren die Gesamtkosten noch mit rund 150 Millionen Euro prognostiziert worden.

Die neue Justizvollzugsanstalt (JVA) soll 820 Haftplätze bieten - 450 für Gefangene aus Sachsen, 370 für Thüringen. Entsprechend der Plätze teilen sich beide Länder die Kosten. Der Neubau soll alte Gefängnisse ersetzen wie Hohenleuben in Ostthüringen, die bisherige JVA in Zwickau und später auch die in Zeithain bei Riesa. Nach erheblichen Bauverzögerungen ist die Fertigstellung im zweiten Quartal 2024 geplant.

Thüringen muss doppelt so viel zahlen wie ursprünglich geplant

Nach Angaben des Thüringer Infrastrukturministeriums wurde die Thüringer Landesregierung zuletzt im November 2021 über Kostensteigerungen informiert. Dies sei u.a. mit der dynamischen Entwicklung der Baupreise begründet worden. Auch geänderte gesetzliche Vorgaben, eine schwierige Baugrundsituation, Corona-Schutzmaßnahmen, zusätzliche Planungsleistungen und neue Nutzungsanforderungen hätten zu den Kostensteigerungen geführt.

Der Thüringer FDP-Abgeordnete Bergner kritisierte, dass das neue Gefängnis Thüringen fast doppelt so viel koste wie ursprünglich gedacht. Thüringens Anteil an den Kosten war im Jahr 2014 noch mit rund 67,5 Millionen Euro veranschlagt. Inzwischen muss der Freistaat mit einer Rechnung in Höhe von rund 124,5 Millionen Euro ausgehen.

"Ich sehe mit großer Sorge, dass die Baukosten explodieren", erklärte Bergner in einer Mitteilung. Zudem forderte er ein Nachnutzungskonzept für die Immobilie der Justizvollzugsanstalt Hohenleuben. "Der Satz 'Eigentum verpflichtet!', gilt auch für die öffentliche Hand", so Bergner.

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