Berlin. Auf „Kleinanzeigen“ zocken gewiefte Betrüger regelmäßig Verkäufer und Käufer ab. Mit den richtigen Maßnahmen kann man sich schützen.

Elektronik, Möbel, Klamotten oder Autos – erste Adresse bei der Suche nach gebrauchten Gegenständen ist für viele das Online-Kleinanzeigen-Portal „Kleinanzeigen“ (ehemals „Ebay-Kleinanzeigen“). 30 Millionen Menschen sollen laut Angaben des Portals jeden Monat dort handeln. Aber wo viel Geld fließt, findet auch Betrug statt. Immer wieder werden Käuferinnen und Verkäufer Opfer von fiesen Maschen. Die Tricks der Täterinnen und Täter sind vielfältig und teilweise schwer durchschaubar. Um nicht übers Ohr gehauen zu werden, sollte man einiges beachten.

Betrugsmaschen auf „Kleinanzeigen“: Vorkassen-Betrug

Es gibt etliche Wege, mit denen Betrügerinnen und Betrüger Käufer und Verkäuferinnen bei Kleinanzeigen um Geld und Waren bringen. Die häufigste Betrugsmasche sei aber der Vorkassen-Betrug, sagt Pierre Du Bois, Pressesprecher von „Kleinanzeigen“. Das Prinzip: Man sendet einem Verkäufer Geld und bekommt keine Ware zugesendet. „Das passiert vielfach über die klassische Überweisung. Der Käufer überweist Geld an ein Konto und plötzlich bricht der Anbieter den Kontakt ab.“

Die Nicht-Lieferung von Artikeln ist laut Rechtsexpertin Kathrin Bartsch von der Verbraucherzentrale Niedersachsen „der Klassiker“. Gutgläubig wird in diesen Fällen häufig der angebotene Käuferschutz von „Kleinanzeigen“ oder anderen Zahlungsanbietern umgangen und dem Verkäufer blind vertraut. Das Geld ist nach der Überweisung verschwunden und der Anbieter nicht mehr zu erreichen.

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Auf gefakte Websites geleitet: „Phishing“ über „Kleinanzeigen“

Ein Anbieter stellt ein Angebot bei „Kleinanzeigen“ ein, es melden sich daraufhin Interessenten, mit denen man gegebenenfalls einen Preis verhandelt. Kommuniziert wird in den meisten Fällen über den integrierten Messenger und gezahlt über die „Sicher bezahlen“-Funktion, in bar oder via Paypal mit Käuferschutz – so läuft es im Normalfall auf der Plattform.

Beim perfiden „Phishing“, eine aktuell weit verbreitete Betrugsmasche, fordern die Kaufinteressenten oder auch Anbieter die Kontaktdaten des Opfers. Die Betrüger täuschen zunächst Interesse am Produkt vor und drängen daraufhin auf eine schnelle Bezahlung. Unter dem Vorwand, „sicher“ zahlen zu wollen, fragen sie nach E-Mail-Adresse oder Rufnummer. Gibt man diese heraus, bekommen Opfer daraufhin SMS, WhatsApp-Nachrichten oder E-Mails, die auf eine falsche, täuschend echt aussehende Website weiterleiten, auf denen man seine Zahlungsdaten eingeben soll.

Eine Masche, gegen die „Kleinanzeigen“ vorzugehen versucht. „Wir warnen auf der Plattform bei diesen Fällen. Wann immer ‚Kleinanzeigen‘ erkennt, dass jemand eine E-Mail-Adresse oder Rufnummer abfragt bzw. selbst auch schicken möchte, dann gibt es noch einmal einen klaren Warnhinweise, der die Risiken aufzeigt“, so Pressesprecher Du Bois. Nichtsdestotrotz würden immer wieder Leute auf die Betrugsmasche reinfallen und um viel Geld gebracht.

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Fiese Maschen auf Verkaufsportalen: Ticketbetrug und „Jobscamming“

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erreichen zudem regelmäßig Schilderungen über Ticketbetrug auf dem Kleinanzeigen-Portal, erklärt Rechtsexpertin Bartsch. So würden Betrüger Tickets für Fußballspiele oder Konzerte verkaufen, die nicht echt oder personalisiert sind. Auch Tickets, die es so gar nicht zum Verkauf gab, beispielsweise bei Events, die man nur über Verlosung besuchen kann, würden angeboten.

Durch manche Betrugsmaschen kann man als Opfer sogar in strafrechtliche Bedrängnis geraten. Etwa beim „Jobscamming“. „Bei der Masche werden Jobanzeigen veröffentlicht, laut derer man nach Testern für Apps oder Produkte sucht. Melden sich Interessenten auf die Anzeige, kommuniziert man über weitere Kanäle wie WhatsApp oder E-Mail und wird gebeten, beispielsweise die Eröffnung eines Bankkontos bei einer bestimmten Bank zu testen. Wenn man dann darauf vertraut, dass das Konto unter dem eigenen Namen danach vom Jobanbieter geschlossen wird, kann man zur Finanzagentin werden. Das hat dann strafrechtliche Relevanz“, sagt Bartsch.

Wie schützt man sich vor Betrug auf „Kleinanzeigen“?

Abschwören muss man Online-Kleinanzeigen-Portal trotz der fiesen Maschen nicht. Um sich zu schützen, muss man lediglich bestimmte Dinge beachten. Laut „Kleinanzeigen“ ist vor allem die Weitergabe von Telefonnummer und E-Mail ein absolutes No-Go. „‘Kleinanzeigen‘ funktioniert wie ein Instant-Messanger. Es gibt also keinen Grund seine Handynummer oder E-Mail-Adresse rauszugeben. Zusätzlich existiert eine integrierte Bezahlfunktion. Es besteht also keine Notwendigkeit, das Portal zu verlassen“, so von offizieller Seite. Außerdem solle man dringend auf die Warnhinweise in der App achten.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, mit einem kritischen Blick auf Angebote zu blicken. Insbesondere bei Schnäppchen oder Raritäten solle man ein waches Auge haben und hinterfragen, ob das Angebot und die Person dahinter überhaupt existieren könnte.

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Wie zahlt man sicher, wenn man auf „Kleinanzeigen“ handelt?

Die offizielle in „Kleinanzeigen“ integrierte Bezahlfunktion „Sicher bezahlen“/„Direkt kaufen“ sei laut dem Portal sehr sicher. Die Bezahlung funktioniert nach dem Treuhand-Prinzip. Der Verkäufer wird darüber informiert, dass Geld vom Käufer gezahlt wurde. Dann kann er die Ware losschicken und der Käufer hat eine gewisse Frist, um ein Problem zu melden. Wenn er keines meldet und die Ware erhalten hat, dann wird das Geld an den Verkäufer freigegeben.

Wer auf andere Zahlungsanbieter wie Paypal zurückgreift, solle laut „Kleinanzeigen“ unbedingt eine Zahlung über „Waren und Dienstleistungen“ und nicht über „Freunde und Familie“ erfolgen lassen. Nur so ist der Kauf mit dem Paypal-Käuferschutz gedeckt.

Von Barzahlungen in höheren Summen rät die Verbraucherzentrale eher ab. Sollten sich Menschen trotzdem dafür entscheiden, sollte die Übergabe nur in Beisein von potentiellen Zeugen erfolgen. Das Geld sollte man ebenfalls vor den Augen anderer zählen und dann erst übergeben. Bei Kauf mit Kreditkarte gelte es, zu überprüfen, ob die Bezahlseite auch wirklich echt und nicht nachgebaut ist.

Betrug auf „Kleinanzeigen“: Was tun, wenn man Opfer geworden ist?

Ist man auf eine Betrugsmasche reingefallen, sollte man den Vorfall als Erstes bei „Kleinanzeigen“ selbst melden. Das gibt der Plattform die Chance, auf die Betrüger zu reagieren und andere vor den Tätern zu schützen.

Bei einer Zahlung mit Kreditkarte könne man in manchen Fällen versuchen, das „Chargeback“-Verfahren einzuleiten. Damit können Inhaber von Kreditkarten unberechtigte Abbuchungen wieder zurückholen.

Außerdem solle man in jedem Fall eine Strafanzeige stellen und den Sachverhalt gut dokumentieren. Nach Erfahrungen der VZ würde man das Geld aber in den allermeisten Fällen nicht zurückbekommen. Dementsprechend wichtig sei es, mögliche Betrüger zu melden, sobald man Warnhinweise erkennt. Zum Schutz für andere und sich selbst.

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