Erfurt. Wer zum Feierabend sein Bierchen trinkt, denkt wohl kaum daran: Von jedem verkauften Glas, jeder Flasche oder Dose profitiert auch Thüringen. Die Biersteuer gilt als wichtige Einnahmequelle. Doch sie sprudelt nicht mehr so wie gewohnt.

Mit ihrem Bierkonsum haben Thüringer dem Freistaat in diesem Jahr mehr als zehn Millionen Euro Steuereinnahmen beschert. Ihr Durst war nach Angaben des Finanzministeriums von Dienstag aber nicht ganz so groß wie in den ersten sechs Monaten des vergangenen Jahres. Damals läpperten sich 11,113 Millionen Euro aus der Biersteuer zusammen - 10,346 Millionen Euro waren es dieses Jahr. Die Einnahmen aus der Biersteuer schwanken den Angaben zufolge zwar immer etwas, sind insgesamt aber leicht rückläufig. So hätten sie etwa in der ersten Jahreshälfte 2014 noch bei 11,508 Millionen gelegen, hieß es.

Der Trend belegt aber nicht unbedingt, dass den Thüringern die Lust auf Alkohol vergeht. «Im Wesentlichen ist der Rückgang auf die zunehmende Zahl alkoholischer Konkurrenzprodukte zurückzuführen, aber auch auf den steigenden Marktanteil alkoholfreier Biere», sagte Finanzministerin Heike Taubert (SPD).

Zudem sei die Entwicklung kein Thüringer Phänomen allein. Deutschlandweit sinken Taubert zufolge die Einnahmen aus der Biersteuer. Sie zählt neben der Erbschafts-, Grunderwerbs- und der Lotteriesteuer zu den wesentlichen Quellen, aus denen die Bundesländer Steuereinnahmen schöpfen.

Zwar hatte das Landesamt für Statistik Ende Mai mitgeteilt, dass die Thüringer Brauereien seit Jahresbeginn im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wieder etwas mehr Bier verkauft hatten. Aber vor allem der Bierdurst im Ausland spielte dabei eine Rolle - während der im Inland weiter spürbar nachließ. Innerhalb Deutschlands sank ihr Bierabsatz um drei Prozent.

4,75 Cent Steuer zahlt der Käufer laut Ministerium im Durchschnitt für eine Halbliter-Flasche Bier. Die genaue Höhe richte sich nach dem sogenannten Stammwürzegehalt des Bieres - damit wird die Höhe des Nährstoffgehalts vor dem Gärungsprozess angegeben.

Wie viel Alkohol enthalten ist, spielt dem Ministerium nach keine Rolle. Aber: Alkoholfreies Bier wird nicht besteuert. Die Geschichte der Biersteuer reicht ins Mittelalter zurück. Sie zählt somit zu den ältesten Verbrauchersteuern.