Nordhausen. Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte zeigt sich in der Verhandlung reumütig.

Er hat in seinem Leben bisher keine guten Erfahrungen mit der Polizei gemacht. „Deshalb war es ein Reflex, als ich das Blaulicht gesehen habe, dass ich wegwollte“, rechtfertigte sich der Angeklagte Maik B. vor dem Nordhäuser Amtsgericht. Dort musste sich der 25-Jährige aus Großberndten, einem Ortsteil von Sondershausen, am Donnerstag wegen eines Vorfalls verantworten, der sich am 1. Juli 2018 ereignete.

An diesem Tag fuhr Maik B. laut Anklage mit einer Freundin und ihrem elf Monate alten Sohn im Auto auf der Autobahn 38 in Richtung Göttingen – unter Drogeneinfluss und obwohl er keinen Führerschein besitzt. Zudem waren an dem Fahrzeug die falschen Kennzeichen angebracht. An der Ausfahrt Bleicherode soll der Angeklagte schließlich die Autobahn verlassen und über eine rote Ampel gefahren sein. Als ihn daraufhin die Polizei anhalten wollte, habe er sich mit den Beamten eine wilde Verfolgungsjagd über die Dörfer geliefert und konnte erst festgenommen werden, als er mit dem Auto in einem Straßengraben stecken blieb.

Ihm wurde zudem vorgeworfen, durch seine rücksichtslose Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer gefährdet zu haben. Das bestätigte auch die Aussage eines Polizisten, der bei dem Vorfall dabei war. Dieser sagte aus, dass Maik B. auf der Straße Richtung Toba mit seinem Auto auf die Gegenspur geriet und durch dieses Manöver einen anderen Autofahrer zwang, zu bremsen und auf die Bankette auszuweichen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Auch einen Spaziergänger, der mit seinem Hund auf dem Feld unterwegs war, soll der Angeklagte nach Angaben des Zeugen nicht wahrgenommen haben. Dass Maik B. unter Drogen stand, habe man an seiner „Aggression und seiner Risikobereitschaft“ gemerkt. Zudem berichtete der Polizist, dass der Angeklagte noch während seiner Festnahme für einen kurzen Moment „auf der Motorhaube des Polizeiautos eingeschlafen ist“, was ebenfalls auf eine Drogeneinnahme hindeutete.

Maik B. war geständig. Er räumte ein, dass er die „Sache sehr bereue“ und schwor, dass er so etwas nie wieder tun werde. „Es war nie meine Absicht, jemanden zu verletzen“, sagte er. Sein Geständnis und seine derzeitige stabile Lebens­situation wirkten sich bei der Urteilsverkündung strafmildernd aus. Das Gericht verurteilte den mehrfach Vorbestraften zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Zudem muss er fünf Monate gemeinnützige Arbeit leisten und eine Suchtberatung aufsuchen. Weiterhin wurde er für ein Jahr für den Erwerb einer Fahrerlaubnis gesperrt.