Düssledorf. Das Oberlandesgericht Düssledorf hat nun in einem kuriosen Fall entschieden: Ein dreijähriges Kind muss in einer geschlossenen Wohnung nicht dauerhaft unter Beobachtung der Eltern stehen.
epd
Düssledorf. Das Oberlandesgericht Düssledorf hat nun in einem kuriosen Fall entschieden: Ein dreijähriges Kind muss in einer geschlossenen Wohnung nicht dauerhaft unter Beobachtung der Eltern stehen.
epd
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt TA testen