Erfurt/Berlin. Krankenkassen in Thüringen berufen sich auf gesetzliche Bestimmungen und den Wunsch von Patienten. Damit es Klarheit gibt, müsste der Gesetzgeber Homöopathie als zusätzliche Leistung der Krankenkassen explizit ausschließen.

Nachdem Frankreich die Erstattung homöopathischer Therapien durch Krankenversicherungen verbieten will, fordern die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) auch in Deutschland eindeutige Regeln. „Wie in Frankreich ist der Gesetzgeber gefragt, Klarheit zu schaffen“, sagte der Vorstandschef des AOK-Bundesverbands, Martin Litsch, dieser Zeitung. Damit es diese Klarheit gibt, müsste der Gesetzgeber „Homöopathie als zusätzliche Leistung der Krankenkassen explizit ausschließen.“

Litsch sagte, es gebe „keinen Nachweis in methodisch hochwertigen Studien für die Wirksamkeit von Homöopathie.“ Die Krankenversicherungen stünden deshalb „zwischen Baum und Borke“, weil ein Teil der Bevölkerung die Homöopathie als Alternative zur klassischen Schulmedizin schätze. Darauf beruft sich auch die Techniker Krankenkasse (TK) in Thüringen. Aus Kundenbefragungen wisse man, dass sich Versicherte komplementärmedizinische Angebote in Ergänzung zur Schulmedizin wünschen, das nehme man ernst, so eine Sprecherin der Landesvertretung.

Nur Vertragsärzte dürften homöopathische Leistungen verordnen und erbringen. Die Kasse verweist auf gesetzliche Bestimmungen, die homöopathischen Präparaten bewusst einen Platz in der Versorgung gegeben haben.

Ähnlich argumentiert die Barmer. „Der Gesetzgeber hat Leistungen der besonderen Therapierichtungen, zu denen auch Homöopathika zählen, bislang nicht aus dem Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen“, stellt Landesgeschäftsführerin Birgit Dziuk klar.

Rund sechzig homöopathischer Ärzte in Thüringen

Auf dieser Basis habe die Kasse einen Vertrag mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) geschlossen. Nur ausgebildete Schulmediziner mit einer Zusatzqualifikation „Homöopathie“, die gleichzeitig als Vertragsärzte arbeiten, dürfen ihn eingehen. Aus Sicht der Barmer bliebe es abzuwarten, wie sich der gesetzliche Rahmen in Zukunft gestaltet, so Dziuk. In Thüringen gibt es rund sechzig Mediziner, die im Landesverband des DZVhÄ organisiert sind. Dessen Vorsitzende, Michaela Geiger, verweist auf die hohe Zustimmung der Bevölkerung zur Homöopathie und dem Konzept der Integrativen Medizin. Die niedergelassene Hausärztin und Notfallmedizinerin entscheidet sich bewusst für den Einsatz der Homöopathie. Gute Medizin sei individuell, nutze unterschiedliche Therapien und setze den Patienten ganzheitlich ins Zentrum der Behandlung

Ein Verbot der Erstattung homöopathischer Leistungen wäre ein Schritt hin zu einer „Monokultur“ in der Medizin.

In Deutschland wird immer wieder darüber gestritten, ob die Beitragszahler die Kosten tragen müssen. Aus Sicht der Praxisärzte sollten Patienten homöopathische Leistungen nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt bekommen. Wer solche Mittel haben wolle, solle sie auch erhalten, „aber bitte nicht auf Kosten der Solidargemeinschaft“, sagte der Vorstandschef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen.

Hintergrund: Eine alternative Behandlungsmethode

Die Homöopathie ist eine alternativmedizinische Behandlungsmethode, die auf den ab 1796 veröffentlichten Vorstellungen des deutschen Arztes Samuel Hahnemann beruht. Ein wissenschaftlich anerkannter Nachweis über die pharmakologische Wirksamkeit konnte bisher noch nicht erbracht werden. Sie soll die Selbstheilungskräfte des Körpers durch hochverdünnte Wirkstoffe stimulieren. Dabei spielt das sogenannte Ähnlichkeitsprinzip eine Rolle: Es bedeutet, dass eine Substanz, die bei einem gesunden Menschen bestimmte Symptome hervorruft, die gleichen Beschwerden bei einem Kranken lindern kann.