Nordhausen. Gerichtsbericht Freispruch für Verkäufer

Beim Verkauf seines Privatwagens – eines Chevrolet Corvette aus den USA – soll der Angeklagte L. aus Nordhausen dem Käufer bewusst verschwiegen haben, dass das Fahrzeug einen Unfallschaden gehabt hat. Deshalb musste er sich nun vor dem Nordhäuser Amtsgericht verantworten.

Gleich zu Beginn der Verhandlung stellte sein Rechtsanwalt Johann-Volker Peter einen Befangenheitsantrag gegen den zuständigen Richter. Dieser war mal in seiner Kanzlei tätig, lernte diverse Abläufe kennen und sei deshalb befangen, argumentierte er. Der Richter seinerseits gab nach einer Unterbrechung eine Stellungnahme ab. Darin räumte er ein, dass er zwar in der Kanzlei beschäftigt, mit dem Fall des Angeklagten L. aber nicht vertraut war. Er wies den Befangenheitsantrag als unbegründet zurück und der Prozess wurde fortgesetzt.

Der Angeklagte L. versicherte vor Gericht, dass er von dem Unfallschaden nichts wusste, da auch im Kfz-Brief nichts vermerkt war. „Deshalb gab es für mich keinen Anlass, da weiter nachzuforschen“, sagte er. Auch der Prüfer der Dekra, der das Auto in Deutschland untersuchte, habe nichts festgestellt. Dass das Fahrzeug einen schweren Unfall in Florida hatte, kam erst heraus, als der Käufer, der auch als Zeuge auftrat, nachforschte. Die Möglichkeit, das eher zu machen, hatte er nach Ansicht des Richters aber nicht genutzt. Deshalb wurde L. freigesprochen.