Erfurt. Wo darf man an Silvester in Thüringen böllern? Mit wie vielen Menschen darf man sich treffen? Und wie lange darf man ausgehen? Die Corona-Regeln für Silvester in Thüringen im Überblick.

Silvester soll in diesem Jahr in Thüringen mit deutlich weniger Knalleffekten gefeiert werden.

Auf öffentlichen Plätzen untersagt

Wegen der Corona-Pandemie ist das Silvesterfeuerwerk auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen untersagt. Das regelt die Thüringer Landesverordnung zur Eindämmung der Pandemie. Verboten sind nach der Verordnung auch Silvesterfeiern im öffentlichen Raum.

Damit sollen nicht nur mit hohem Infektionsrisiko verbundene Menschenansammlungen unterbunden werden. Es geht auch darum, Silverster-Verletzte zu verhindern und so die Notaufnahmen der wegen der Pandemie an die Grenzen ihrer Belastung gekommenen Krankenhäuser zu entlasten.

Auf privaten Grundstücken darf geböllert werden

Auf privaten Flächen ist Silvesterfeuerwerk zwar erlaubt, die Thüringer sind aber aufgerufen, darauf möglichst zu verzichten.

Maximal fünf Erwachsene aus zwei Haushalten

Die Regelung, dass nur maximal fünf Menschen aus bis zu zwei Haushalten zusammenkommen dürfen, gilt auch für private Silvesterfeiern. Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht mit.

Ausgangssperre bis 3 Uhr morgens aufgehoben

Gelockert wird Silvester und in der Neujahrsnacht die nächtliche Ausgangssperre. Menschen dürfen sich auch nach 22 Uhr draußen aufhalten - unter Einhaltung der Kontakteinschränkungen - , sie müssen in der Neujahrsnacht aber 3 Uhr morgens wieder zu Hause sein.

Kein Alkohol in der Öffentlichkeit

Unabhängig von Silvester gilt derzeit ein Verbot für den Ausschank und das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit.

In den einzelnen Landkreisen kann es abweichende Regelungen geben.