Lübeck. Das Landgericht Lübeck verurteilt die 49 Jahre alte Frau wegen der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen und gewerbsmäßigen Betrugs.

Sie sollen an Rheuma, Blutgerinnungsstörungen, Asthma oder der Glasknochenkrankheit gelitten haben - jahrelang dichtete eine Mutter ihren Kindern Krankheiten an und kassierte damit Geld. Am Mittwoch verurteilte das Landgericht Lübeck die 49 Jahre alte Frau zu acht Jahren Haft wegen der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen und gewerbsmäßigen Betrugs in mehreren Fällen.

Wegen Fluchtgefahr erließ die Jugendkammer direkt einen Haftbefehl gegen die Angeklagte, der noch im Gerichtssaal vollstreckt wurde. Als die Richterin den Untersuchungshaftbefehl verkündete, entglitten der Angeklagten kurz die Gesichtszüge. Bis Mittwoch hatte sich die 49-Jährige aus Lensahn im schleswig-holsteinischen Kreis Ostholstein auf freiem Fuß befunden. Sie hatte bis zum Schluss geschwiegen.

Medikamente im Wert von mehr als einer Million Euro gehortet

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie vier ihrer fünf Kinder über Jahre hinweg schwere chronische Krankheiten angedichtet hatte, um ungerechtfertigt Sozialleistungen zu beziehen. Seit August saß die fünffache Mutter in immer gleicher Kleidung – blaues T-Shirt mit Blumenmuster, Jeans, neongrüne Sportschuhe – und mit leicht trotzig wirkendem Gesichtsausdruck auf der Anklagebank.„Dank ihrer manipulativen Fähigkeiten hat es die Angeklagte geschafft, Lehrer und Ärzte und auch die Kinder selbst von den angeblichen Krankheiten zu überzeugen und ihre Kinder von sich abhängig zu machen“, sagte die Vorsitzende der Jugendkammer, Helga von Lukowicz. Sie habe ihre Kinder nicht geliebt, sondern sie nur als Mittel benutzt, um möglichst viel Geld zu machen und ihre Geltungssucht zu befriedigen.

Die Mutter brachte ihre Kinder sogar dazu, im Rollstuhl zu sitzen, sie durften nur wenige Schritte am Tag laufen und brauchten die Hilfe von Schulbegleiterinnen. Um alles glaubhaft zu machen, legte die 49-Jährige gefälschte Atteste vor. „Das ist offenbar keinem der Ärzte aufgefallen“, sagte die Richterin. Den materiellen Schaden für die Sozialkassen und den Kreis Ostholstein bezifferte sie auf 135.000 Euro. Dazu kommen unnötig verordnete Medikamente im Wert von mehr als einer Million Euro, die die Angeklagte im Keller ihres Hauses hortete.

Kinder bedroht – seelische Schäden

Ebenso schwer wiegt jedoch nach Auffassung des Gerichts der seelische Schaden, die die Angeklagte ihren Kindern zugefügt hat. „Sie hat meinen Geschwistern mit schweren gesundheitlichen Folgen, aber auch mit dem Heim oder der Psychiatrie gedroht, falls sie nicht mitspielten“, hatte die älteste, heute 27 Jahre alte Tochter im Prozess ausgesagt.

Sie selbst hatte den Schwindel nicht mitgemacht und war aus dem Elternhaus ausgezogen. Die übrigen Kinder hatten vor Gericht die Aussage verweigert. Insgesamt waren in dem Prozess rund 50 Zeugen gehört worden, darunter Ärzte, Lehrerinnen und Schulbegleiterinnen. Die hatten unter anderem berichtet, dass die Kinder Sport getrieben und in ihrer Freizeit mit anderen Kindern getobt hätten.

Persönlichkeitsstörung ohne Einfluss auf Schuldfähigkeit

Eine psychiatrische Sachverständige hatte der Mutter ein sogenanntes Münchhausen-Stellvertretersyndrom bescheinigt. Bei dieser Persönlichkeitsstörung erfinden etwa Eltern bei ihren Kindern Krankheitssymptome, um Aufmerksamkeit zu bekommen. Einfluss auf die Schuldfähigkeit hat diese Störung aber nicht.

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zehn Jahre Haft beantragt hatte. Die Verteidigung, die eine milde Strafe gefordert hatte, kündigte nach der Urteilsverkündung Revision an.