Eichsfeld. Der Landkreis Eichsfeld will seine Zahlungen für Miete und Heizung an ältere und arbeitslose Grundsicherungsempfänger ab 2018 nicht mehr an einer Konzeption ausrichten, deren Daten über die Miethöhen im Landkreis im Jahr 2013 erhoben wurden, sondern an der aktuellen Situation.