Nordhausen. Die Staatsanwaltschaft wirft einem Mann zwei Taten vor. Die Opfer erscheinen nicht vor Gericht.

Sein Ohr ist verstümmelt. Eine Prothese soll die Verletzung bald verbergen, erklärte der Pflichtverteidiger des Angeklagten Bozhidar G. vor dem Nordhäuser Amtsgericht. Dort musste sich der gebürtige Bulgare nun wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. „Mein Mandant bestreitet die Vorwürfe. Er sagt, dass er angegriffen wurde“, ließ sein Anwalt das Gericht wissen.

Die Staatsanwaltschaft hingegen wirft ihm zwei Taten vor. So soll Bozhidar G. am 8. April 2018 in einer Nordhäuser Wohnung in der Neanderstraße gegen 4 Uhr morgens einer Frau eine leere Whiskyflasche auf den Kopf geschlagen haben. Diese erlitt eine Prellung.

Anschließend soll sich der Angeklagte zwei Messer gegriffen und einem weiteren Geschädigten zugerufen haben, dass er ihn töten wird. Der Betroffene habe versucht, Bozhidar G. zu beruhigen. Da das nicht gelang, griff er sich ein Messer und brachte den Angeklagten zu Boden, wo dieser mit dem anderen Messer versuchte, auf ihn einzustechen und ihn dabei verletzte.

Der Geschädigte biss Bozhidar G. kräftig ins Ohr, damit dieser von ihm abließ. Beide Opfer waren auch als Zeugen geladen, erschienen aber nicht. Das Gericht verhängte daher eine Geldstrafe von jeweils 150 Euro. Die Verhandlung wird fortgesetzt.