Nordhausen. Gerichtsbericht Tischler will Rente

Weil die zuständige Verwaltungsberufsgenossenschaft seine Berufskrankheit nicht als solche anerkennen wollte und ihm somit auch die Zahlung einer Rente verwehrte, hat sich Ralf. E. nun an das Nordhäuser Sozialgericht gewandt. Er arbeitete von 1989 bis 1997 als Tischler im Schloss Gebesee (Landkreis Sömmerda). Er ist überzeugt davon, dass die täglichen Belastungen, denen er bei dieser Tätigkeit ausgesetzt war, Ursache für seine gesundheitlichen Problemen sind. Bei ihm diagnostizierten die Ärzte ein Karpaltunnelsyndrom. Dabei wird das Handgelenk durch Druck gereizt und geschädigt. Ralf E. musste deswegen sogar operiert werden.

Vor Gericht sagte der Kläger aus, dass er zu „80 Prozent des Tages mit Maschinen zu tun hatte“. Zudem sei er auch noch für die Lehrlingsausbildung zuständig gewesen. Ein ehemaliger Arbeitskollege, der ihm unterstellt war, bestätigte als Zeuge, dass die Arbeitsbelastung schon sehr hoch gewesen war und Ralf E. ab und an „Probleme beim Zufassen hatte“.

Das Gericht hatte dennoch erhebliche Zweifel daran, dass das Karpaltunnelsyndrom bei dem Kläger durch seine Tätigkeit im Schloss Gebesee hervorgerufen wurde. „Ein Karpaltunnelsyndrom ist ja eine Druckschädigung der Nerven. Da müsste man ja schon 50 Prozent der Schicht die Maschinen anhaben, und das halte ich eher für unwahrscheinlich“, so die Richterin. In ihren Augen würden das nicht einmal Forstarbeiter schaffen. Die Klage wurde abgewiesen. Ralf E. kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.