Erfurt. Nun gibt es eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Grundsteuer-Erklärung auch für bestimmte Gartengrundstücke.

Für Gartengrundstücke, die Erholungszwecken dienen und deren Bungalow nicht ganzjährig bewohnt werden darf, muss eine Erklärung für die Grundsteuerreform abgegeben werden. Für die Erklärungsabgabe über das Elster-Programm hat das Thüringer Finanzministerium nun eine Musteranleitung veröffentlicht.

Solche Anleitungen gibt es bereits für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, Dreiseitenhöfe mit und ohne land- und forstwirtschaftliche Nutzung, für Land- und Forstwirte, Geschäfts- und gemischt genutzte Grundstücke. Für Pächter von Klein- und Dauerkleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes gilt die Abgabepflicht nicht.

Anleitungen unter: https://grundsteuer.thueringen.de