Nordhausen. Die 17. Kammer des Sozialgerichts Nordhausen hat am Donnerstag entschieden, dass das Jobcenter bei unterschiedlichen Einschätzungen der Erwerbsfähigkeit durch den Rentenversicherungsträger einerseits und dem medizinischen Dienst der Agentur für Arbeit andererseits den Hilfesuchenden nicht auf Leistungen des Sozialamtes verweisen darf.