Hildesheim. Eine Frau hat eine frühere Freundin attackiert – mit verheerenden Folgen. Das Opfer soll zuvor ihren geliebten Chihuahua aufgeschlitzt haben.

Weil sie einer früheren Freundin ein kochendes Wasser-Öl-Gemisch über den Kopf geschüttet hat, ist eine 29-Jährige am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Hildesheim sprach die junge Frau, die im neunten Monat schwanger ist, der wissentlich schweren Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig. Mehrfach brach die 29-Jährige im Gerichtssaal in Tränen aus.

Die Tat war demnach ein Racheakt: Die Angeklagte hatte ausgesagt, dass ihre Bekannte ihren geliebten Mini-Chihuahua Mila brutal getötet habe. Der Hund sei für sie und ihren Ehemann Kindersatz gewesen. Das Tier war blutüberströmt, ausgeweidet und mit abgeschnittener Zunge in der Wohnung der heute 26 Jahre alten ehemaligen Freundin entdeckt worden.

„Hätte es die Geschichte mit dem Hund, der auf übelste Art und Weise getötet wurde, nicht gegeben, hätte es auch nicht die Tat gegeben“, sagte die Vorsitzende Richterin Bernadette Pape in ihrer Urteilsbegründung. Die Angeklagte habe sich in einer verzweifelten Situation befunden, zumal die Bekannte für diese böse Tat nicht bestraft worden sei. Die 26-Jährige hatte stets bestritten, den Hund getötet zu haben. Ein entsprechendes Verfahren wurde eingestellt.

Vermeintliche Aussprache endet mit schwersten Verletzungen

Die Angeklagte hatte ihre frühere Freundin zu einer vermeintlichen Aussprache über den getöteten Hund in ihre Hildesheimer Wohnung eingeladen. Beide saßen in der Küche und tranken Alkohol. Als das spätere Opfer sinngemäß sagte: „Sei nicht mehr sauer wegen dem Scheißhund!“, hatte die 29-Jährige zum Kochtopf gegriffen. Allerdings habe die Angeklagte die Tat geplant, den Topf mit dem Wasser-Öl-Gemisch hingestellt und alles vorbereitet, betonte die Vorsitzende Richterin.

Die Kammer sei jedoch überzeugt, dass die Angeklagte ihrer früheren Freundin einen Denkzettel verpassen wollte und nicht dieses Ausmaß der Verletzungen vorhergesehen habe. Die 29-Jährige hatte ausgesagt, sie sei nach der Tat über sich selbst erschrocken gewesen. Sie habe einen zweiten Topf mit kaltem Wasser über die 26-Jährige geschüttet, die sich auf die Treppe im Flur gesetzt hatte. Die Frau erlitt schwerste Verbrühungen an 15 Prozent der Haut. Ihre Lunge versagte zunächst, sie schwebte in Lebensgefahr, lag lange im Koma und muss noch weitere Operationen über sich ergehen lassen.

Die Kammer folgte mit dem Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf drei Jahre und sechs Monate plädiert, die Nebenklagevertretung sechs Jahre gefordert.