Erfurt. Mit Rechtsrock-Konzerten finanziert sich die Neonazi-Szene. Der Staat aber muss Geld für deren Absicherung ausgeben. Die Grünen wollen deshalb das Bundesverfassungsgericht den Status der Konzerte überprüfen lassen.

Die großen Rechtsrock-Konzerte in Thüringen haben die Steuerzahler allein 2018 fast eine halbe Million Euro gekostet. Nach Angaben des Thüringer Innenministeriums musste das Land für die Polizeieinsätze zur Absicherung der fünf größten Rechtsrock-Konzerte im vergangenen Jahr mindestens etwa 450 000 Euro alleine für Sachkosten bezahlen. Dieses Geld sei unter anderem für die Verpflegung der eingesetzten Polizisten sowie deren Unterbringung ausgegeben worden, antwortete das Ministerium auf eine Anfrage der Grünen-Landtagsabgeordneten Madeleine Henfling. Die durch die Einsätze entstehenden Personalkosten der Beamten sind in dieser Summe noch nichtmals enthalten. Die Gesamtkosten der Polizeieinsätze anlässlich von Rechtsrock-Konzerten würden nicht erhoben, hieß es.

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Henfling sagte, diese hohen Ausgaben seien ein weiteres Argument dafür, vor dem Bundesverfassungsgericht klären zu lassen, ob Rechtsrock-Konzerte als politische Kundgebungen angemeldet werden dürften. „Wer ernsthaft Nazi-Netzwerke schwächen will, muss da ran und letztlich auch den kompletten Klageweg gehen“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Nach Schätzungen Henflings setzten die Veranstalter der fünf größten Rechtsrock-Konzerte in Thüringen im vergangenen Jahr mindestens etwa 128 000 Euro um.

Rechtsextreme Konzertveranstalter würden in Thüringen das Versammlungsrecht missbrauchen und sich auch noch einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen, kritisierte Henfling. „Sie müssen durch den Versammlungscharakter nicht selber für die Absicherung ihrer Veranstaltungen sorgen, sondern nehmen im Zuge des Versammlungsgesetzes die Absicherung des Staates in Anspruch.“

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Der Petitionsausschuss des Landtages berät am Donnerstag über eine Petition, die sich gegen den versammlungsrechtlichen Schutz für Rechtsrock-Konzerte wendet. Ziel der Petition ist es, mit Hilfe der Landesregierung eine Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht zu erwirken. Diese soll klären, wie kommerziell Kundgebungen sein dürfen, um noch den grundgesetzlichen Schutz der Versammlungsfreiheit zu genießen.

Besonders teuer waren Konzerte in Südthüringen

Vor allem im Innenministerium gibt es Vorbehalte gegen eine solche Klage. Dort wird befürchtet, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könne die gegenwärtige Rechtslage bestätigen.

Nach Angaben des Innenministeriums waren besonders die Rechtsrock-Konzerte in Südthüringen teuer für die Steuerzahler. Für das Konzert in Themar im Juni 2018 musste das Land Sachkosten in Höhe von etwa 42.000 Euro für seine Polizeibeamten zahlen, sowie weitere etwa 113.000 Euro für die Sachkosten von unterstützenden Kräften aus anderen Bundesländern. Zur Absicherung des Konzerts im Kloster Veßra im August waren gut 62.000 Euro für Thüringer und mehr als 111.000 Euro für Nicht-Thüringer Polizisten fällig.

Für die Polizeieinsätze der teilweise verhinderten Rechtsrock-Konzerte von Apolda, Magdala und Kirchheim im Oktober des vergangenen Jahres beliefen sich die Sachkosten auf insgesamt mehr als 115.000 Euro. Weil noch nicht alle Bundesländer ihre Einsätze abgerechnet hätten, könnten sich die Gesamtkosten noch erhöhen, hieß es aus dem Innenministerium.