Erfurt. Thüringer Landtagsabgeordnete dürfen sich laut einem Gutachten mit einer Unternehmensumfrage der Behörde von Lutz Hasse befassen.

Parlamentsabgeordnete dürfen sich mit einer umstrittenen Umfrage des Thüringer Datenschutzbeauftragten befassen. Das geht aus einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Landtags von Ende August hervor, welches dieser Zeitung vorliegt. Der europarechtlich garantierten Unabhängigkeit des Thüringer Datenschutzbeauftragten stehe weder die Selbstbefassung im Wirtschaftsausschuss, noch das vom wissenschaftlichen Dienst erstellte Gutachten entgegen, heißt es. Thüringens Datenschutzbeauftragter Lutz Hasse hatte dagegen in mehreren Anschreiben mit Bezug auf seine Unabhängigkeit nach der Datenschutzgrundverordnung bezweifelt, dass sich die Abgeordneten mit der Umfrage beschäftigen und ein Gutachten dazu in Auftrag geben dürfen. Das sei eine unzulässige Rechts- und Fachaufsicht, hieß es.

Das Gutachten sollte klären, ob eine im Dezember erfolgte Umfrage unter Unternehmen zum Stand des Datenschutzes so zulässig gewesen sei. Der Datenschutzbeauftragte hatte immer auf die Freiwilligkeit verwiesen. Die drei Industrie- und Handelskammern in Thüringen, aber auch die CDU-Fraktion hatten vor der Teilnahme an der Umfrage gewarnt, da aus ihrer Sicht keine ausreichende Rechtsbelehrung erfolgt sei. Beispielsweise wenn die Frage nach einem Datenschutzbeauftragten verneint worden wäre.

Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die Umfrage ein Verwaltungsakt sei, der verpflichtend gewirkt habe und deshalb zwingend eine Rechtsbelehrung benötigt hätte. Allerdings räumen die Autoren zugleich ein, dass auch die gegenteilige Auffassung wegen der Widersprüche möglich sei. Die Mehrheit der Angeschriebenen habe deshalb die Umfrage nicht beantwortet.