Weimar. Eine Verfassungsklage der Thüringer AfD gegen ihre öffentliche Einstufung als Prüffall des Verfassungsschutzes ist unzulässig.

Eine Verfassungsklage der Thüringer AfD gegen ihre öffentliche Einstufung als Prüffall des Verfassungsschutzes ist unzulässig. Das entschieden Thüringens Verfassungsrichter am Mittwoch in Weimar. Der Verfassungsschutz sei eine Behörde und kein Verfassungsorgan, sagte der Vorsitzende Richter Klaus von der Weiden bei der Urteilsverkündung. Damit erklärte sich das Verfassungsgericht in Weimar für die Klage nicht zuständig.

Thüringens höchste Richter fällten deshalb keine Entscheidung, ob die öffentliche Prüffall-Einstufung wegen möglicher rechtsextremistischer Tendenzen in der AfD ein Rechtsverstoß war. Eine Klage wäre an einem anderen Gericht besser aufgehoben, sagte von der Weiden.

Die Thüringen AfD hatte gegen den Präsidenten des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, sowie Innenminister Georg Maier (SPD) geklagt. Sie sah in der Prüffall-Äußerung von Kramer im Herbst 2018 einen unzulässigen Eingriff in ihre Rechte als Partei.

Maier und Kramer bezeichneten das Urteil als Erfolg. „Die Strategie der AfD, mich und Kramer persönlich anzugreifen, hatte keinen Erfolg“, sagte der Innenminister. Er gehe jedoch davon aus, dass die AfD weiter die Gerichte beschäftigen werde.

Das kündigte AfD-Chef Björn Höcke an. Die Sache werde weiter beim Verwaltungsgericht in Weimar verfolgt. Dort habe die AfD ebenfalls eine Klage eingereicht, so Höcke.

Kramer hatte die AfD vor einem Jahr zum „Prüffall“ erklärt - einer Vorstufe zu einer möglichen Beobachtung wegen extremistischer Tendenzen. Innenminister Maier widersprach dieser Einschätzung nicht.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte im Februar 2019 einem Eilantrag der Bundespartei stattgegeben, wonach der Verfassungsschutz die AfD nicht öffentlich als „Prüffall“ bezeichnen darf. Inzwischen wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz der rechtskonservative „Flügel“ der AfD als „Verdachtsfall“ im Bereich des Rechtsextremismus bewertet. Zu den Wortführern des Flügels gehört Höcke.