Elmar Otto über die Nutzung schulischer Corona-Tests.

Lehrer müssen in Thüringen die Corona-Schnelltests von Schülern beaufsichtigen. Bescheinigen, dass diese auch korrekt durchgeführt wurden, dürfen sie nicht. Die Juristen im Bildungsministerium sehen Probleme.

Das ist zum einen: schade. Denn ein schulisches Zertifikat könnte manches erleichtern. Zum Beispiel könnten Schüler den Zettel mit dem negativen Testergebnis vom Vormittag nachmittags bei der Musikschule vorzeigen oder im Fußballverein. Ein zusätzliches Lolli-Drehen könnten sie sich damit sparen.

Zum anderen leuchtet die ministerielle Argumentation nicht ein. Sie besagt, dass der von Lehrern beaufsichtigte Test zwar für die Schule ausreicht, aber eigentlich doch nicht sicher genug ist, um das Ergebnis auch vor Dritten vertreten zu können. Dieser Logik folgend sind Zweifel an der Aussagekraft und Richtigkeit dieser Tests angebracht.

Dann könnte man sie eigentlich auch gleich lassen. Oder?

In Sachsen sieht man die rechtlichen Fallstricke offenbar nicht. Im Nachbarland scheint man es sogar zu schaffen, den Lehrern keinen zusätzlichen bürokratischen Ballast aufzuhalsen. Dort traut man den Pädagogen zu, dass sie nach wochenlanger Testerfahrung geschult genug sind, damit die Schule auch eine Bescheinigung ausstellen darf, welche die Schüler, wenn sie nicht älter als 24 Stunden ist, in der Freizeit nutzen können.

In Thüringen soll als Alternative künftig folgende Regelung in der ab Mittwoch geltenden neuen Corona-Verordnung verankert werden: Schüler dürfen generell am Vereinssport teilnehmen, wenn sie in der Schule negativ getestet worden sind. Das Ganze soll dann vollständig ohne Bescheinigung ablaufen.

Motto: Alle Macht den Gutgläubigen. Oder: Vertrauen ist gut, Kontrolle egal.

Ärger um Corona-Tests in Thüringer Schulen