Erfurt. Ab kommender Woche sollen in Thüringen Lockdown-Lockerungen vor allem jüngeren Kindern zu Gute kommen, die dann unter bestimmten Maßnahmen Kitas und Grundschulen besuchen dürfen.

Während von 22. Februar an Kitas und Grundschulen eingeschränkt wieder öffnen sollen, müssen Schüler ab der Klassenstufe fünf noch eine Woche länger warten, bis sie die Schule wieder besuchen dürfen. Das geht aus dem Entwurf der neuen Thüringer Corona-Verordnung hervor, die ab dem 20. Februar gelten soll. Zuvor sollen dazu am Dienstag noch die Landtagsausschüsse für Gesundheit und Bildung gehört werden. Aktuelles zur Corona-Pandemie in unserem Blog

In der sogenannten Stufe «Gelb» kann der Regelbetrieb nach dem Entwurf abhängig von der Infektionslage vor Ort in den Kitas und Grundschulen unterschiedlich aussehen. So können etwa - wie schon in früheren Phasen - je nach Lage Lehrer und Schüler, die etwa wegen einer Erkrankung zur Risikogruppe zählen, vom Präsenzunterricht befreit werden. Das Bildungsministerium kann unter Umständen Einschränkungen beim Umfang der Betreuung und des Unterrichts anordnen.

Ab 1. März Präsenzunterricht auch wieder für fünfte und sechste Klasssen

Die Sekundarstufen ab der fünften Klasse bleiben bis zum 28. Februar geschlossen. Dort soll der Unterricht weiter über das Lernen zuhause abgedeckt werden. Vom 1. März an gilt allerdings für Schüler der fünften und sechsten Klassen wieder Präsenzunterricht. Auch Schüler ab der Klassenstufe sieben sollen dann wieder in die Schulen zum Unterricht kommen, sobald im Gebiet des Schulträgers in der vorangegangenen Woche weniger als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner registriert wurden. Allerdings gilt auch hier die Stufe «Gelb». Schulleiter sollen selbst entscheiden, welche Maßnahmen sie treffen und etwa Wechselunterricht oder feste Gruppen einführen.

Bestimmte Ausnahmen sollen zunächst bestehen bleiben: So dürfen Schüler von Abschlussklassen für Unterricht in die Schulen kommen und um unaufschiebbare Prüfungen abzulegen. Ebenfalls den Unterricht vor Ort sollen Schüler besuchen können, die besondere Unterstützung benötigen sowie Schüler, die im laufenden Schuljahr eine Abschlussprüfung ablegen.

Die bisherige Notbetreuung an Schulen und Kitas wird an den Einrichtungen aufgehoben, die nicht mehr geschlossen sind. Kommen Schulen aber etwa wegen besonders vieler Infektionen in die Ampelphase «Rot», werden diese geschlossen. Für Schüler der Klassenstufen 1 bis 6 und der Förderzentren wird dann eine Notbetreuung eingerichtet, in der auch Infektionsschutzmaßnahmen gelten. Keine Notbetreuung werde es geben, wenn Gesundheitsämter Schulen etwa auf Grund von Quarantänefällen schließen.

Mund-Nasen-Schutz-Pflicht für Schulkinder ab sechs Jahren

Neu ist ausgehend von der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus unter anderem für Kindertageseinrichtungen und Schulen auch, dass Kita-Mitarbeiter zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet werden können. In einem solchen Fall müssen die Mitarbeiter die Masken gestellt bekommen.

Auch in Schulen sollen Kinder im Alter von sechs bis 15 Jahren eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wo Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. In solchen Situation sollen auch Schüler ab 15 Jahre, Lehrer und andere Schulmitarbeiter eine Maske tragen - dabei soll es sich aber um eine medizinische oder vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung handeln. Das Ministerium kann zudem ab der siebten Klassenstufe je nach Lage auch anordnen, dass solche Masken auch im Unterricht getragen werden müssen. Wird an einer Schule ein Infektionsfall nachgewiesen, kann auch die dortige Schulleitung zum Tragen solcher Masken im Unterricht verpflichten.