Erfurt. Einen Bundesratsantrag haben Niedersachsen und Bremen eingebracht. Darin wird eine Verschärfung des Waffenrechts mit Blick auf Messer und eine Vereinfachung bei der Ausweisung der Waffenverbotszonen gefordert.

Innerhalb der Thüringer Landesregierung droht neuerlicher Streit. Hintergrund ist diesmal ein Bundesratsantrag – den haben Niedersachsen und Bremen gestern eingebracht. Darin wird eine Verschärfung des Waffenrechts mit Blick auf Messer und eine Vereinfachung bei der Ausweisung der Waffenverbotszonen gefordert. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) hat das in der Plenarsitzung mit einer Vielzahl von Straftaten begründet. Springmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als sechs Zentimetern sollen nicht in der Öffentlichkeit mitgeführt werden. Außerdem solle ein Waffenverbot an öffentlichen Plätzen und im Umfeld von Kindergärten und Schulen gelten.

In der Sitzung des Thüringer Kabinetts in dieser Woche wurde nach Informationen dieser Zeitung nicht mehr über die Haltung zu dem Antrag diskutiert – die war schon einige Tage vorher klar, nachdem es eine Ressortabstimmung gegeben hatte. Demnach setzte sich sowohl Justizminister Dieter ­Lauinger (Grüne) dafür ein, dem Antrag nicht beizutreten. Auch aus der Linke-geführten Staatskanzlei soll es ähnliche Stimmen gegeben haben.

Das Justizministerium ließ eine Anfrage dieser Zeitung zu dem Thema unbeantwortet.

Regierungssprecher Günter Kolodziej erklärte hingegen: „Eine Abstimmung findet im Bundesrat erst im Anschluss an die Ausschussberatungen statt. Die Landesregierung trifft die Entscheidung über ihr Abstimmungsverhalten in bewährter Praxis dann in der Kabinettssitzung vor der Bundesratsabstimmung.“

Der Bundesrat hat den Antrag der Länder gestern an den Innenausschuss verwiesen. Dort soll er in der kommenden Woche behandelt werden.

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) erklärte auf Anfrage, dass er den Vorstoß der Länder Niedersachsen und Bremen begrüße. „Am Ende muss ich, um Sicherheit herzustellen, die repressiven Möglichkeiten auf den Prüfstand stellen.“ Er werbe dafür, dass Thüringen sich dem Antrag im Bundesrat anschließe.

2018 wurden in Thüringen 989 Straftaten mit Messern registriert – noch gibt es ein großes Dunkelfeld, weil erst 2020 erstmals bundeseinheitliche Zahlen verfügbar sein werden. 384 Mal erlitten Menschen in Thüringen nach Messereinsatz lebensgefährliche Verletzungen.