Wartburgkreis. Wahl 2019: Laut Gesetz müssen sich Kommunalräte und Kreistag bis 14. Juni konstituieren, aber es gibt einen Umweg

Der neue Kreistag konstituiert sich am 3. Juli. Der Stadtrat von Bad Salzungen tut dies am 26. Juni, der Gemeinderat Gerstungen womöglich am 20. Juni, der Stadtrat von Ruhla am 1. Juli. Viele andere Kommunen wie die Stadt Werra-Suhl-Tal haben noch keinen Termin. Die verbleibende Zeit nutzen die Gewählten zur Vorarbeit, die umfangreich ist und die mit vielen Gesprächen auch mit möglichen Partnern einhergeht.

Vielerorts, etwa in Creuzburg, erhalten die Gewählten jetzt die Briefe, ob sie ihr Mandat annehmen. Erst dann ist klar, wer tatsächlich in einem Rat sitzt.

Zahlreiche Gespräche werden in diesen Tagen und Wochen unter den Fraktionären und solchen Gewählten geführt, die einzeln oder mit wenig Akteuren agieren und gemeinsame Fraktionen mit anderen Parteien oder Wählergruppen bilden könnten. Spannend wird dies nicht zuletzt für den Kreistag, wo es gilt der AfD als zweite Kraft ein starkes Fraktionsgewicht entgegenzusetzen.

Die Freien Wähler, nunmehr ohne Marksuhls Ortsteilbürgermeister Martin Trostmann, dafür aber mit neuen Gesichtern an Bord (sechs Sitze), könnten das Gerüst für die zweitstärkste Kreistagsfraktion werden. Gespräche etwa mit den Grünen (drei Sitze) werden ergebnissoffen geführt, auch LAD-Mann Harry Weghenkel steht für eine Koalition/Fraktion auf dem Zettel. Martin Trostmann, so erklärt Harry Weghenkel, wäre für ihn bisher der Grund gewesen, nicht mit den Freien Wählern zu paktieren.

Laut Kommunalwahlgesetz begann die Legislaturperiode des Kreistages am 1. Juni, denn das Gesetz besagt, dass die Legislatur am 1. des Folgemonats nach der Wahl beginnt. Und die war am 26. Mai. Das aber hätte einen enormen Zeitdruck für die Mandatsträger bedeutet, denn die Bildung von Fraktionen und Besetzung von Ausschüssen erfordert reichlich Absprachen. Dazu kommt auch die Beratung über die Wahl von Gemeinde- oder Stadtratsvorsitzenden.

Das Gesetz sagt allerdings auch, dass sich ein Wahlgremium innerhalb von 14 Tagen nach dem Legislaturstart konstituieren muss. Wutha-Farnroda folgt den Paragrafen und ruft den neuen Gemeinderat zur konstituierenden Sitzung am 13. Juni ein. Wenn es länger dauert als zwei Wochen, lässt das Wahlgesetz unschädliche Ausnahmen zu, heißt es von den Verwaltungsexperten.