Erfurt. Thüringens Arbeitsministerin Heike Werner (Linke) sieht eine Ausnahmeregelung bei verkaufsoffenen Sonntagen im Advent skeptisch. Eine Gesetzesänderung sei dazu nötig.

Thüringens Arbeitsministerin Heike Werner (Linke) sieht eine Ausnahmeregelung bei verkaufsoffenen Sonntagen im Advent für Städte ohne Weihnachtsmärkte skeptisch. „Verkaufsoffene Sonntage sind in Thüringen immer anlassgebunden“, sagte Werner der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag. „Das gilt auch für die Öffnungen im Advent.“ Diese seien nur im Zusammenhang mit Weihnachtsmärkten möglich. „Wenn man das ändern wollte, wäre dafür eine Gesetzesänderung durch den Landtag nötig.“ Alle aktuellen Entwicklungen im kostenlosen Corona-Liveblog

Hintergrund ist die Absage von Weihnachtsmärkten in mehreren Städten wegen der Corona-Pandemie. Der Jenaer Oberbürgermeister Thomas Nitzsche (FDP) hatte eine Ausnahmeregelung verlangt. In Jena ist der Weihnachtsmarkt abgesagt worden.

Die Jenaer Stadtverwaltung hat nach eigenen Angaben „ein unbedingtes Interesse“, dass es im Advent mindestens einen verkaufsoffenen Sonntag gibt. Bisher konnten sich die Kommunen in Thüringen für einen Einkaufssonntag entweder am ersten oder zweiten Advent entscheiden.

Werner strikt gegen mehr verkaufsoffene Sonntage

Immer wieder waren in den vergangenen Monaten Forderungen aus Wirtschaft und Handel, aber auch von der FDP, nach einer Lockerung der Regelungen und mehr Einkaufssonntagen laut geworden. Dahinter steht der Wunsch, Umsatzverluste aus den wochenlangen Schließungen der meisten Geschäfte im Frühjahr wettzumachen. Werner ist strikt gegen mehr Einkaufssonntage – wegen der Belastungen für das in der Corona-Pandemie ohnehin stark beanspruchte Verkaufspersonal.

Im Thüringer Ladenöffnungsgesetz ist geregelt, dass die Läden an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen „aus besonderem Anlass“ zwischen 11 und 20 Uhr, begrenzt auf sechs Stunden, öffnen dürfen. Zu besonderen Anlässen gehören zum Beispiel Volksfeste wie der Zwiebelmarkt und Weihnachtsmärkte. Der dritte und vierte Advent dürfen laut Gesetz nicht als Einkaufssonntag freigegeben werden.

Keine Adventsmärkte in Erfurt, Jena, Altenburg, Nordhausen und Mühlhausen