Erfurt. Rettungsdienste können Corona-Schnelltests bei ihren eigenen Einsatzkräften nicht bei den Krankenkassen abrechnen. Das Deutsche Rote Kreuz fordert von der Politik schnelle Abhilfe.
Corona-Schnelltests: DRK fordert Kostenübernahme für Rettungsdienste durch Krankenkassen
Von dpa