Erfurt. Ein generelles Verbot von privatem Feuerwerk in der Silvesternacht sieht Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) kritisch.

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sieht trotz Angriffen auf Einsatzkräfte in der Silvesternacht und schweren Böller-Unfällen ein generelles Verbot von privatem Feuerwerk kritisch. "Ich glaube, das würde übers Ziel hinausschießen", sagte Maier am Montag der Deutschen Presse-Agentur. "Ein flächendeckendes Böllerverbot würde ja nicht beseitigen, was seit einiger Zeit Thema ist - nämlich Angriffe auf Rettungskräfte." Dies sei das eigentliche Problem und Silvester sei da "nur die Spitze des Eisbergs" gewesen.

Etwa in Berlin war es Silvester zu teils heftigen Angriffen auf Einsatzkräfte gekommen. Maier verurteilte dies. Hier gelte es, die bestehenden Gesetze anzuwenden und Gewalttäter hart zu bestrafen, sagte er. Thüringens Ressortchef befürwortet allerdings einen konsequenteren Einsatz punktueller Böllerverbote an Orten, an denen Silvester viele Menschen zusammenkommen. Dies betreffe vor allem größere Städte. Durch örtlich begrenzte Verbote könne die Sicherheit für die dort zusammenkommenden Menschen wie auch für Einsatzkräfte verbessert werden. Auch in mehreren Thüringer Städten galten zum Jahreswechsel bereits solche begrenzten Verbote - in der Regel aus Denkmalschutz- und Brandschutzgründen.

Toter und Schwerverletzte

In Thüringen wurden Silvester zwei Menschen bei Böller-Unfällen schwer verletzt. Ein Mann verlor eine Hand, einem anderen mussten beide Unterarme amputiert werden. In Leipzig starb ein 17-Jähriger an seinen Verletzungen durch Pyrotechnik. Ein Böller ist in Oberfranken (Bayern) in der Hand eines Elfjährigen explodiert und hat ihm Teile eines Fingers abgetrennt. Das Kind habe den Feuerwerkskörper auf einer Straße in Hof gefunden und angezündet, teilte die Polizei am Montag mit. Der verletzte Junge lief am Montag nach Hause, ein Krankenwagen brachte ihn in ein Krankenhaus. Die Polizei ermittelt nun gegen den unbekannten Besitzer des liegengelassenen Böllers - wegen fahrlässiger Körperverletzung und eines möglichen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Nach diesen Vorfällen und angesichts der Angriffe auf Einsatzkräfte wird bundesweit über ein Verbot von privatem Feuerwerk diskutiert.