Erfurt. Thüringen hat mehrere Millionen Euro für Investitionen der Kommunen in den Klimaschutz zur Verfügung gestellt. Die Nachfrage hielt sich in Grenzen.

Aus einem Förderprogramm des Landes für Klimaschutz-Projekte in Städten, Gemeinden und Kreisen ist in den vergangenen beiden Jahren nur wenig Geld abgeflossen. In dem Programm KlimaInvest standen im vergangenen Jahr etwa neun Millionen Euro zur Verfügung, genutzt wurden etwa 2,6 Millionen Euro, wie das Umweltministerium auf Anfrage in Erfurt mitteilte. 2021 sei das Förderprogramm mit etwa sieben Millionen Euro ausgestattet gewesen, davon flossen etwa 2,5 Millionen Euro in Projekte. Das Geld könne nicht nur für Klimaschutz, sondern auch für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels verwendet werden.

Als Gründe für das liegengebliebene Geld nannte ein Ministeriumssprecher die Folgen der Corona-Pandemie, aber auch Lieferengpässe bei Technik und Material. Das Ministerium erwarte für die nächsten Jahre eine deutlich stärkere Inanspruchnahme bei solchen Fördergeldern durch die Kommunen. Dafür solle auch der geschlossene Klimapakt zwischen Land und Kommunen sorgen.

Schwierigkeiten, qualifiziertes Personal zu finden

Das Geld konnte unter anderem von Gemeinden, Gemeindeverbänden, kommunalen Zweckverbänden, Landkreisen sowie kommunalen Betrieben und Unternehmen beantragt werden. Es konnte zum Beispiel in die Kühlung von Gebäuden investiert werden oder in Personal für Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen. "Insgesamt scheint es für Städte und Gemeinden in ländlicheren Räumen schwieriger zu sein, entsprechendes qualifiziertes Personal zu finden und auch zu halten als im Vergleich zu den größeren Städten entlang der Städtekette", sagte der Ministeriumssprecher.

Für den Klimapakt bekommen die Kommunen 2023 und 2024 pro Jahr 50 Millionen Euro, um in den Klimaschutz zu investieren - von Solaranlagen auf Rathäusern bis zu Sonnensegeln in Kindergärten. Nach Angaben des Sprechers wird dieses Geld unkomplizierter als zuletzt vor Ort ankommen. Es gehe als jährliche Einmalzahlung an die Kommunen. "Eine Antragstellung ist nicht erforderlich", heißt es in der Verwaltungsvorschrift.

Der Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes, Carsten Rieder, sagte, es sei zu begrüßen, wenn Fördergelder einfacher als bislang an die Kommunen gehen würden.