Berlin/Washington. Auf dem Weg zum Obersten Gericht gibt es eine klare Entscheidung: Ex-Präsident Trump ist nicht immun gegen Strafverfolgung – vorerst.

Schwerer Rückschlag für Donald Trump auf dem Weg zur republikanischen Präsidentschaftskandidatur: Der ehemalige US-Präsident genießt keine Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung bezogen auf seine aktive und passive Beteiligung bei dem Versuch, die Präsidentschaftswahl 2020 nachträglich zu kippen, die am 6. Januar 2021 zum blutigen Sturm auf das Kapitol führte.

Das hat ein dreiköpfiges Bundesberufungsgericht am Dienstag in Washington entschieden. Die Richter wiesen das Ansinnen der Anwälte des 77-jährigen Trump zurück, die den Republikaner als quasi über dem Gesetz stehend bezeichnet hatten. Immunität für einen Ex-Präsidenten widerspreche der „Struktur und Geschichte der Verfassung der Vereinigten Staaten“, erklärten die Top-Juristen.

Richterin über Argumentation von Trumps Anwälten: „Es ist paradox“

Die Entscheidung war seit mehreren Wochen überfällig. Damals hatte das Richter-Trio in öffentlicher Anhörung mehrfach Skepsis über die Rechtsinterpretation Trumps erkennen lassen. So sagte die Richterin Karen LeCraft Henderson: „Ich denke, es ist paradox zu behaupten, dass die in der Verfassung verankerte Pflicht, die Gesetze ordnungsgemäß auszuführen, ihm das Recht gibt, das Strafgesetz zu missachten.“

Dagegen hatte Trumps Anwalt John Sauer erklärt: „Wenn ein Präsident ständig über seine Schulter schauen muss, wenn er eine umstrittene Entscheidung trifft und sich fragen muss, ob er nach seiner Amtszeit im Gefängnis landen könne, wenn der politische Gegner ins Amt kommt, dann schwächt dies unweigerlich die Handlungsfähigkeit.“ Sauer machte außerdem geltend, dass ein Präsident nur dann strafrechtlich verfolgt werden könne, wenn er zuvor in einem Amtsenthebungsverfahren durch den US-Kongress verurteilt worden sei. Dies sei bei Trump eindeutig nicht der Fall. Das zweite Amtsenthebungsverfahren gegen Trump, bei dem es um seinen Machenschaften rund um den Sturm auf das Kapitol ging, scheiterte an republikanischem Widerstand im Senat.

Gericht entscheidet über Trump – doch der Ausgang des Verfahrens ist weiter offen

Mit dem Zwischen-Entscheid ist die Frage weiter offen, ob die vier großen Strafprozesse gegen Trump wie geplant im ersten Halbjahr 2024 starten können. Trumps Anwälte haben zunächst die Option, das vollständige Berufungsgericht mit dem Thema zu befassen. Dazu haben sie 30 Tage Zeit. Wann dort entschieden würde, ist offen.

Würde dort der abschlägige Bescheid für Trump bestätigt, kann der Ex-Präsident binnen 90 Tagen vor den Obersten Gerichtshof ziehen. Letzteres hatten die Verteidiger Trumps bereits angedeutet. Ob der Supreme Court den Fall annehmen würde, ist unklar. Täte er es, würde eine endgültige Entscheidung darüber, ob Donald Trump für die besagten Verfehlungen vor Gericht gezerrt werden kann, voraussichtlich nicht vor dem kommenden Sommer fallen. Eine Verurteilung in einem der Strafverfahren noch vor der Präsidentschaftswahl am 5. November wäre somit höchst unwahrscheinlich.

Sollte Trump erneut zum Präsidenten gewählt werden, könnte er das Justizministerium dazu veranlassen, die Verfahren gegen ihn fallen zu lassen oder ihm das Instrument zur Selbstbegnadigung an die Hand zu geben. Trump hatte zuletzt mehrfach vor gewalttätigem „Chaos im Land“ gewarnt, sollten die gegen ihn laufenden Strafverfolgungen nicht gestoppt werden. Viele seiner Wähler seien extrem böse darüber, dass er als politischer Gegner von Präsident Joe Biden vom jetzigen Justizministerium verfolgt werde. Der Versuch, ihn „auf diese Weise“ vor der Präsidentschaftswahl im November zu diskreditieren, werde nach hinten losgehen.