Meiningen. Die Staatsanwaltschaft wirft Mark Hauptmann vor, Steuern hinterzogen zu haben. Ob er sich dafür vor Gericht verantworten muss, ist offen.

Die Entscheidung darüber, ob es zu einem Gerichtsverfahren gegen den einstigen CDU-Bundestagsabgeordneten Mark Hauptmann kommt, ist noch nicht gefallen. Das für diese Frage zuständige Landgericht Meiningen habe dazu noch keinen Beschluss gefasst, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Wann sie falle, sei offen.

Nach dpa-Informationen hat das Gericht sowohl die Staatsanwaltschaft Meiningen als auch die Verteidiger von Hauptmann um Stellungnahmen hinsichtlich einer möglichen Hauptverhandlung gebeten.

Gericht hatte Verfahren 2023 abgelehnt

Die Staatsanwaltschaft wirft Hauptmann Steuerhinterziehung vor. Er soll eine unrichtige Umsatzsteuerklärung beim Finanzamt Suhl abgegeben und so zu wenig Umsatzsteuer gezahlt haben. Deswegen hatte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Meiningen Anklage gegen Hauptmann erhoben.

Das Amtsgericht hatte den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung eines Hauptverfahrens in dieser Sache allerdings im November 2023 abgelehnt. „Zur Begründung hat das Gericht im Wesentlichen ausgeführt, dass der Tatnachweis nach vorläufiger Würdigung der Ermittlungsergebnisse mangels hinreichendem Nachweis eines vorsätzlichen Handelns aus tatsächlichen Gründen nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geführt werden könne“, hatte ein Sprecher des Amtsgerichts Meiningen damals gesagt.

Gegen diesen Beschluss des Amtsgerichts hatte die Staatsanwaltschaft dann eine Beschwerde eingelegt, über die nun das Landgericht Meiningen entscheiden muss.

Hauptmann saß von 2013 bis 2021 als CDU-Abgeordneter im Deutschen Bundestag. Nachdem unter anderem öffentlich geworden war, dass er während der Corona-Pandemie medizinische Masken an Thüringer Kommunen vermittelt hatte, hatte er das Mandat niedergelegt und war aus der Union ausgetreten.

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