Fabian Klaus über das Cannabis-Gesetz

Hans-Christian Ströbele (1939 –2022) erlebt diesen Tag nicht mehr. Der legendäre Grünen-Politiker hat schon vor 22 Jahren gefordert: „Gebt das Hanf frei!“ Wem klingt das daraus entstandene Lied von Stefan Raab nicht gerade im Ohr?

Ruft der Bundesrat den Vermittlungsausschuss nicht an, dann ist in wenigen Tagen der Eigenanbau und Besitz der Einstiegsdroge Cannabis nicht mehr strafbewehrt. Kiffer, Raucher und Trinker endlich gleichgestellt. Wunderbar. Oder vielleicht doch nicht? Skepsis ist angebracht, wenn die Cannabis-Legalisierung wirklich das einzige Projekt zu sein scheint, das die Ampel-Regierung in Berlin auf die Reihe bekommt.

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Die Legalisierungsgesetz hat als Bürokratiemonster den Bundestag passiert. Wer kontrolliert eigentlich die Einhaltung der vielen Regeln und Auflagen? Der Bund macht es sich am Beispiel der sogenannten Anbauvereine einfach: „Die zuständige Behörde wird durch die Bundesländer bestimmt.“

Wie gefährlich der Konsum von Cannabis, das seine nachgewiesene medizinische Berechtigung unbestreitbar hat, tatsächlich sein kann, darauf hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in einer Drogenaffinitätsstudie schon hingewiesen. Cannabis stehe in der Konsumabfolge an dritter Stelle nach Alkohol und Nikotin – als Übergangsdroge. Zudem: Der THC-Gehalt hat sich deutlich gesteigert, was die Gefahr, später auf härtere Drogen umzusteigen, erhöhen kann.

Ich bleibe dabei: Gebt das Hanf lieber nicht frei!