London. Seine Freunde hatten mit dem Schlimmsten gerechnet. Wikileaks-Gründer Assange darf indes hoffen. Vorerst wird er nicht ausgeliefert.

Wikileaks-Gründer Julian Assange wird vorerst nicht in die USA ausgeliefert. Das hat der Londoner High Court am Dienstag entschieden.

Die Begründung macht deutlich, dass er nur Zeit gewonnen hat. Die Richter argumentierten, dem Antrag des Australiers auf Berufung könne noch immer stattgegeben werden.

Fall Asange: Warten auf „Garantien“

In sechs von neun Punkten wurde der Berufungsantrag abgelehnt. Die Entscheidung in den übrigen drei Punkten hänge davon ab, ob die USA und britische Innenminister Garantien abgeben.

Eine weitere Anhörung wurde auf den 20. Mai gelegt. Im Kern geht es darum, ob Assange die selben Rechte zustehen wie einem US-Staatsbürger. Im Klartrext: Ob er sich bei einem Verfahren vor einem amerikanischen Gericht auf das Recht auf Meinungsfreiheit berufen kann und ihm deswegen nicht die Todesstrafe droht.

Geheimnisverrat oder Journalismus?

Die US-Regierung will dem Australier wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Sie wirft ihm vor, mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen zu haben.

Mit der Veröffentlichung habe er das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht. Assanges Unterstützer sehen ihn als Journalisten, der wegen der Aufdeckung von US-Kriegsverbrechen bestraft werden soll.

Seit fast fünf Jahren sitzt Assange im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London. Zuvor hatte er sich mehrere Jahre in der ecuadorianischen Botschaft in London „versteckt“.