Erfurt. Thüringer Landesprogramm für bessere Teilhabe wird auch in dritter Auflage stark nachgefragt

Vor gut zwei Jahren startete die erste Runde des Landesförderprogramms für mehr Barrierefreiheit, es dauerte kaum acht Wochen, bis die Gelder ausgeschöpft waren. Im Februar 2024 ging das Programm mit einer Förderhöhe von insgesamt 1,8 Millionen Euro in seine dritte Auflage und die Nachfrage bleibt weiterhin hoch. Die bislang eingegangenen Anträge umfassen in der Summe bereits rund eine Million Euro. Man rechne damit, das Programm bis Mitte April für Anträge offenzuhalten, heißt es aus dem Büro des Landesbehindertenbeauftragten Joachim Leibiger, der sich für dieses Programm starkgemacht hatte.

Es unterstützt in Kooperation mit der Thüringer Aufbaubank den Abbau von Barrieren, um Menschen mit Behinderungen Teilhabe zu erleichtern. So wurde in Leinefelde ein Stadtteilbüro mit einem Repariercafé als Begegnungsraum so umgebaut, dass auch Rollstuhlfahrer problemlos Zutritt finden. Auch eine HNO-Praxis in Weimar und die Marienkirche in Jena nutzten die Förderung für behindertengerechte Zugänge. In Neustadt an der Orla entstand ein barrierefreies Ferienhaus mit variablem Raumkonzept, um generationsübergreifendes Reisen zu ermöglichen, der Landkreis Eichsfeld erstellte eine barrierefreie Internetseite. Beispiele aus 2023 die zeigen, wie breit aufgestellt das Programm ist und wie unterschiedlich die Bedarfe.

Förderung nimmt kommunale Planung stärker in den Blick

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr über das Förderprogramm von 88 beantragten Projekten 54 bewilligt. Die Mehrzahl davon betrafen behindertengerechte Umbauten in Privathäusern und öffentlich zugänglichen Gebäuden. Bezuschusst wurde auch der Abbau von Barrieren im digitalen Bereich, im Wohnungsbau und Verkehr.

Für die Zukunft strebe man einen deutlichen Zuwachs der Förderhöhen an. Allein mit Blick auf die gerade erstellten kommunalen Aktionspläne für mehr Barrierefreiheit würden die Bedarfe steigen. Jeder fünfte Einwohner in Thüringen lebt mit einer Behinderung. Um Kommunen zu bestärken, ihre Belange stärker in den Blick zu nehmen, werden in der dritten Förderrunde erstmals auch Vorhaben aus den Aktionsplänen berücksichtigt, erklärt Landesbehindertenbeauftragter Joachim Leibiger. Die werden zu 80 Prozent gefördert, private Maßnahmen zu 50 Prozent und Projekte, die zum Beispiel von Kommunen beantragt werden, zu 60 Prozent. Als Konsequenz aus der allgegenwärtigen Preisspirale wurden die maximalen Zuschüsse angehoben, so kann ein Projekt im Privatbereich jetzt mit bis zu 11.000 Euro gefördert werden, alle anderen mit bis zu 110.000 Euro.