Elmar Otto über ein Landesamt, das es nicht geben wird

Es ist nicht das erste Landesamt, das in dieser Wahlperiode seine Arbeit doch nicht aufnimmt. Wenn auch aus anderen Gründen hatte sich zuvor bereits die geplante zentrale Migrationsbehörde der rot-rot-grünen Landesregierung erledigt.

Nun wird es auch keine Weiterentwicklung des Landesamtes für Verbraucherschutz geben. Zu knapp ist die Zeit inzwischen, als dass der umfangreiche Gesetzesänderungsprozess noch durch den Landtag gebracht werden könnte.

Dabei ist die Zielstellung nachvollziehbar. Es geht darum, Zuständigkeiten zusammenzuführen. Bislang ist das dem Innenministerium unterstehende Landesverwaltungsamt für Gesundheitswesen, Heimaufsicht/Pflege, Krankenhäuser sowie Inklusion zuständig, obwohl es sich um Bereiche des Gesundheitsministeriums handelt.

Würde die getrennte Dienst- und Fachaufsicht zusammengeführt, könnten Vorgaben voraussichtlich schneller und mit geringerem Abstimmungsbedarf umgesetzt werden. Die Arbeitsabläufe würden demnach effektiver. Komplizierte Schnittstellenfragen könnten aufgelöst und Konflikte wahrscheinlich vermieden werden.

Doch weil es nur noch fünf Monate bis zur Landtagswahl sind, wird daraus nichts. Damit müsste das Verfahren in der kommenden Legislatur komplett neu aufgerollt werden. Aber ob die künftige Landesregierung dieses Vorhaben je angehen wird, steht in den Sternen.

Zeit für eine sinnvolle Reform wurde verplempert.