Erfurt. Bundestagspräsidentin Bas will schärfere Regeln zum Schutz des Parlaments vor Extremisten. Im Thüringer Landtag ist das noch kein Thema. Doch auch Landtagspräsidentin Pommer warnt vor den Gefahren.

Thüringens Landtagspräsidentin Birgit Pommer hält die Diskussion über einen stärkeren Schutz der Parlamente vor Extremisten für gerechtfertigt. Die Gefahr sei groß, sagte die Linken-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. Sie verwies darauf, dass die Thüringer AfD vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet wird. „Dann kann man davon ausgehen, dass das möglicherweise Mitarbeitende genauso betrifft“, sagte Pommer.

Diskussion über schärfere Regeln im Bundestag

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hatte zuletzt mehrfach klargemacht, dass zum Schutz des Bundestags vor Extremisten verschärfte Regeln geprüft werden. Im März hatte der Bayerische Rundfunk unter Berufung auf interne Namenslisten aus dem Bundestag und Mitarbeiterverzeichnisse der AfD-Fraktion berichtet, dass die Fraktion und ihre Abgeordneten mehr als 100 Personen aus Organisationen angestellt hätten, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft werden. Die AfD wies den Bericht scharf zurück. Bas hatte auch angekündigt, sich darum zu bemühen, künftig Geheimdienstinformationen zu Mitarbeitern von Abgeordneten einholen zu können.

Pommer sagte, ihr sei nicht bekannt, dass diese Fragen derzeit auch im Thüringer Landtag diskutiert würden. Es sei aber gerechtfertigt, solche Überlegungen anzustellen. „Das künftige Parlament muss sich natürlich mit solchen neuen Möglichkeiten befassen. Aber das kann nur das Parlament machen.“ Jeder, der Verantwortung in diesem Land übernehmen wolle, müsse die Frage nach der Respektierung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung beantworten.

Vize-Landtagspräsidentin Diana Lehmann (SPD) sagte, wenn der Bundestag neue Regelungen treffe, könne man darüber nachdenken, auch in Thüringen darüber zu sprechen. Bisher sei das Thema aber noch nicht aufgetaucht.

Dreistufige Sicherheitsprüfungen

Pommer wies darauf hin, dass es bereits jetzt Sicherheitsüberprüfungen und Einschränkungen für Mitarbeitende gebe - etwa, wenn es um sensible Informationen bei der parlamentarischen Arbeit gehe. Als Beispiel nannte Pommer bestimmte Untersuchungsausschüsse, die parlamentarische Kontrollkommission, die die Arbeit des Verfassungsschutzes kontrollieren soll, oder die sogenannte G10-Kommission, in der Abgeordnete zum Beispiel über Telefonüberwachungsaktionen entscheiden, die der Verfassungsschutz plant.

Es gebe mehrere Stufen der Sicherheitsüberprüfungen. In der ersten Stufe reiche in der Regel ein polizeiliches Führungszeugnis, in der zweiten könnten auch polizeiliche Dienststellen mit eingebunden werden. Die dritte und höchste Stufe der Sicherheitsüberprüfung sei nötig, wenn es um die Einsichtnahme streng geheimer Dokumente geht. Hier werde noch genauer geprüft, ob jemand dafür geeignet ist. Auch in Thüringen sei es schon vorgekommen, dass Mitarbeitende aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen für bestimmte Aufgaben abgelehnt worden seien.

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