Berlin/Halle. Der AfD-Rechtsaußen soll eine SA-Parole skandiert haben. Nun drohen ihm bis zu drei Jahre Haft – und das Aus für seine Kandidatur.

Am Ende wurde die Anklage doch noch verlesen: Der erste Prozesstag gegen den ThüringerAfD-Landesvorsitzenden und Fraktionschef im Landtag, Björn Höcke, ist am Donnerstag erst nach mehrmaliger Unterbrechung zu Ende gegangen. Mehrere Anträge der Anwälte des 52-Jährigen verzögerten zunächst die Verlesung der Anklageschrift. Erst für Dienstag wird eine Aussage von Höcke selbst erwartet.

Vor dem Landgericht Halle muss sich der AfD-Politiker, der von Verfassungsschützern als Rechtsextremist bezeichnet wird, für das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verantworten. Er soll bei einer Veranstaltung in Merseburg im Jahr 2021 die verbotene Parole „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“, eine Losung der Sturmabteilung (SA), verwendet und damit seine Rede beendet haben. Die Herkunf der Parole sei ihm dabei bewusst gewesen – ebenso deren Strafbarkeit.

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Empfangen wurde Höcke vor dem Gerichtsgebäude zunächst von 570 Demonstranten, wie die Polizei mitteilte. Der Prozess wird unter großen Sicherheitsvorkehrungen im Justizzentrum in Halle verhandelt. Die Höcke-Seite versucht seit Prozessbeginn eine digitale Dokumentation der Verhandlung zu erreichen. Einen entsprechenden Antrag hat der vorsitzende Richter Jan Stengel allerdings abgelehnt und nach Beanstandung auch einen entsprechenden Beschluss herbeigeführt.

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Höcke-Anwalt Ulrich Vosgerau reichte dagegen Beschwerde ein. Er selbst ist kein Unbekannter, war bei dem von „Correciv“ aufgedeckten Geheimtreffen in Potsdam dabei und versuchte später, sich gerichtlich gegen die Berichterstattung zu wehren. Die Höcke-Seite um Vosgerau dringt insbesondere deshalb auf eine Dokumentation des Prozesses, weil sie behauptet, dem AfD-Politiker werde kein faires Verfahren gewährt.

AfD-Mann Björn Höcke (r.) im Gerichtssaal in Halle.
AfD-Mann Björn Höcke (r.) im Gerichtssaal in Halle. © AFP | Ebrahim Noroozi

Von der Staatsanwaltschaft wird das Vorgehen indes scharf kritisiert. „Ich wende mich sehr deutlich und entschieden gegen dieses Vorgehen“, sagt Oberstaatsanwalt Ulf Lenzer, der darauf verwies, dass Antragsstellungen vor Verlesung der Anklageschrift nur bei Prozesstagen möglich sein sollen, für die mehr als zehn Verhandlungstage angesetzt sind – was im vorliegenden Fall, bei vier Tagen, nicht der Fall ist. Die Verhandlung am ersten Prozesstag wurde insgesamt viermal unterbrochen.

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Bei einer Rede auf einer Parteiveranstaltung im thüringischen Gera soll Höcke im Dezember erneut die verbotene Parole verwendet haben, obwohl bereits ein Strafverfahren gegen ihn lief. Laut Staatsanwaltschaft soll Höcke den Satz „Alles für“ angefangen und das Publikum anschließend animiert haben, „Deutschland“ zu rufen.

Höcke drohen bis zu drei Jahre Haft – und das Aus seiner Kandidatur

Für die Verhandlung sind zunächst drei weitere Termine angesetzt. Laut einer Gerichtssprecherin sind weitere Verhandlungstage je nach Prozessverlauf möglich. Ein Urteil könnte nach Angaben des Landgerichtes am 14. Mai verkündet werden. Für Höcke, der bei den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei antritt, steht viel auf dem Spiel.

Bislang ist der Ausgang der Verhandlung noch völlig offen. Sollte ihn das Landgericht allerdings schuldig sprechen, drohen ihm bis zu drei Jahre Haft. Bei einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten könnten ihm die Richter zudem das aktive und passive Wahlrecht für eine bestimmte Zeit absprechen. Eine Kandidatur bei der Landtagswahl wäre dann nahezu ausgeschlossen.